Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 02.02.2004

Eing. Dat. 22.01.2004

 

Nr. 493/ 80

 

Dez.:III

Mainufergestaltung
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 22.05.2003 zu DS I (A) 493/1
hierzu Magistratsvorlage Nr. 018/04 vom 22.01.2004

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2003 beschlossen:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verkehrskommission zu prüfen und zu berichten:

1.
ob die Kinderspielplätze zwischen Mainpark und den ehemaligen Farbwerken Hoechst
    besser ge
sichert werden müssen,

2.
ob es möglich ist, die Höchstgeschwindigkeit für PKW, die das Mainufer in Höhe der
    Schiffs
anlegestelle in Bürgel befahren dürfen, von bisher 30 km/h auf Schrittge-
    schwindigkeit zu senken, und

3. ob es möglich ist, das Mainufer in den Sommermonaten durch eine häufigere Leerung der
    Papierkörbe auch am Wochenende sauberer zu halten, und mit welchen Kosten dies
    verbunden wäre.

Hierzu berichtet der Magistrat:

Zu1:
... ob die Kinderspielplätze zwischen Mainpark und den ehemaligen Farbwerken Hoechst
    besser gesichert werden
müssen.

Antwort:
Am Mainuferweg zwischen Friedhofstraße und Karlstraße befinden sich zwei kleine Spielplätze, die praktisch direkt neben dem Radweg liegen. Die Spielplätze sind mit einfachen Stahlbügeln vom Radweg getrennt. Dadurch wird verhindert, dass Kinder direkt vom Spielplatz auf den Radweg laufen können.

Die Situation wurde durch Amt 60 (Bau- und Planungsamt) geprüft. Es wurde festgestellt, dass
weder bei ESO /
Grünwesen noch bei Amt 60 Beschwerden durch Nutzer über mangelnde
Verkehrssicherheit eingegangen sind. Auch gab es keine Beanstandungen bei der jährlichen
Sicherheitskontrolle. Der Spielplatz ist sicherheitstechnisch in Ordnung.

Im Rahmen der Sitzung der Verkehrskommission, am 14.10.2003, wurde festgestellt, dass die
Situation gegenseitige Rücksichtnahme und Miteinander erfordert, was hier aber auch
offensichtlich funktioniert. Das Aufstellen
von Zäunen oder ähnlichem wird nicht befürwortet. Die Verkehrskommission hat sich deshalb der Empfehlung des Bau- und Planungsamtes
angeschlossen, derzeit keine baulichen Maßnahmen durchzuführen.

Die Notwendigkeit, die Kinderspielplätze zwischen Mainpark und den ehemaligen Farbwerken Hoechst besser sichern zu müssen, wird demnach nicht gesehen.

Zu 2:
... ob es möglich ist, die Höchstgeschwindigkeit für PKW, die das Mainufer in Höhe der
Schiffsanlegestelle in
Bürgel befahren dürfen, von bisher 30 km/h auf Schrittgeschwindigkeit zu senken.

Antwort:
Das Straßenverkehrsamt hat die Situation vor Ort überprüft und festgestellt, dass das
Verkehrsaufkommen sehr gering ist. Anders ist dies bei Veranstaltungen im Sommer. Dies stellt eine Ausnahmesituation dar. Hier gilt dann der § 1 (ständige Vorsicht und Rücksicht) und der § 3 (angepasste Geschwindigkeit) der StVO. Diese kurzzeitig stärkere Frequentierung rechtfertigt keine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf Schrittgeschwindigkeit oder auf 10 km/h. Von einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung wäre auch der Radverkehr betroffen. Eine Akzeptanz ist nicht zu erwarten.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Schrittgeschwindigkeit in Höhe der
Schiffsanlegestelle in
Bürgel liegen nicht vor. Die Verkehrskommission hat sich deshalb in ihrer Sitzung am 14.10.2003 der Auffassung des Straßenverkehrsamtes angeschlossen, dass die vorhandene Beschilderung der Situation angemessen ist.

Eine Änderung an der Beschilderung wird es deshalb nicht geben.

Zu 3:
... ob es möglich ist, das Mainufer in den Sommermonaten durch eine häufigere Leerung der
Papierkörbe auch am Wochenende sauberer zu halten, und mit welchen Kosten dies verbunden wäre.

Antwort:
Grundsätzlich ist eine häufigere Leerung möglich. Dafür sind verschiedene Varianten denkbar.

Für die zusätzliche Entleerung der Papierkörbe ist in zwei Bereiche zu unterscheiden:

Bereich 1, von der Carl-Ulrich-Brücke bis zur Friedhofstraße im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres:

Variante 1:
26 Entleerungen der Papierkörbe auf dem Maindamm und im Mainvorgelände an Samstagen, inkl. Mitnahme und Entsorgung von Flohmarktabfällen bis zu einem Volumen von 2,5 cbm ungefährlicher Abfälle je Flohmarkttag, zum Preis von 3.499,60 Euro, zuzüglich der gesetzlichen MWSt.

Variante 2:
30 Entleerungen der Papierkörbe auf dem Maindamm und im Mainvorgelände an Sonntagen und
Feiertagen zum Preis von 2.246,40 Euro, zuzüglich der gesetzlichen MWSt.

Bereich 2, von der Friedhofstraße bis zur Stadtgrenze Mühlheim im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres:
Variante 3:
26 Entleerungen der Papierkörbe auf dem Maindamm und im Mainvorgelände an Samstagen zum Preis von 2.730,00 Euro, zuzüglich der gesetzlichen MWSt.

Variante 4:
30 Entleerungen der Papierkörbe auf dem Maindamm und im Mainvorgelände an Sonntagen und
Feiertagen zu Preis von 3.120,00 Euro, zuzüglich der gesetzlichen MWSt.