Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 02.02.2004

Eing. Dat. 29.01.2004

 

Nr. 557/83

 

Dez.:III (Umweltamt)

 

 

Festschreibung des Kuhmühlgrabens als Naturschutzgebiet
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 09.10.2003
hierzu Magistratsvorlage Nr. 024/04 vom 28.01.2004

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2003 nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat wird gebeten, anhand vorliegender und gegebenenfalls zu erhebender Daten eine Beurteilung der vorhandenen und potenziellen Schutzwürdigkeit des Kuhmühlgrabens im Bereich des ehemaligen Mainlaufs vorzunehmen.

Die Beurteilung soll die Ausweisung des Gebiets als Naturschutzgebiet prüfen und einen Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan dazu enthalten."

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

1.             Die Ausweisung des Kuhmühlgrabens bzw. des Kuhmühltales als Naturschutzgebiet ist seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt/obere Naturschutzbehörde bereits vorgesehen. Die betroffenen Flächen im Bereich der Wiesenaue des Kuhmühltales sind im Regionalplan Südhessen vom 22.12.2000, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 6 vom 6. Februar 2001, als „Fläche für die Ausweisung von Naturschutzgebieten" dargestellt. Derzeit sind diese Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

2.             Von der oberen Naturschutzbehörde wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass das Land
Hessen wegen seiner Verpflichtungen im Rahmen des europäischen Naturschutz­
rechts, nämlich der Ausweisung von Vogelschutzgebieten nach der Europäischen
Vogelschutzrichtlinie -Richtlinie 79/409/EWG- und Meldung von bedeutsamen Lebensräumen wildlebender Tiere und Pflanzen -Richtlinie 92/43/EWG, „FFH-
Richtlinie"-, die Ausweisung von Schutzgebieten nach nationalem bzw. Landesrecht bis auf Weiteres zurückstellen müsse. Die Planungen für die im Regionalplan dargestellten Flächen würden auf jeden Fall weiter verfolgt, doch könne derzeit keine Aussage zum Abschluss der Verfahren getroffen werden.

3.    Durch die Aufnahme des Kuhmühltales als geplantes Naturschutzgebiet in den Regionalplan Südhessen wurde die Schutzwürdigkeit des Gebiets bereits anerkannt. Dem Umweltamt ist durch eigene Kartierungen bekannt, dass in der Wiesenaue mindestens eine Art der Anhänge II und IV der vorgenannten „FFH-Richtlinie", der Kleine Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), ein europaweit bedrohter Tagfalter, mit einer individuenstarken Population vorkommt. Die von dieser Art besiedelten Flächen sind durch vertragliche Regelungen über extensive Bewirtschaftung zwischen den Nutzern und der hessischen Landwirtschaftsverwaltung bereits geschützt.

4.   Aussagen über Maßnahmen, Kosten und den zeitlichen Ablauf des Ausweisungsverfahrens sind dem Magistrat leider nicht möglich, da die Ausweisung als Naturschutzgebiet der oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt obliegt. Daher wird auch die künftige Ausweisung für die Stadt Offenbach nicht mit eigenen Aufwendungen verbunden sein.