Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003

 

10.      Neue Straßenbeleuchtung in der Offenbacher Straße von Langstraße bis Altkönigstraße
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f Ziff. 3 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 321/03 vom 8.10.2003, DS I (A) 562
Az: 000-0002-01/0215#0287/2003

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Stv.-Fraktion REP und bei Stimmenthaltung der Stv.-Fraktion FDP wie folgt:

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 562), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f Ziff 3 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Fahrbahn der Offenbacher Straße von Langstraße bis Altkönigstraße als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 40 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 14.11.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung