Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


 

Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 16.08.2004

Eing. Dat. 08.07.2004

 

Nr. 612/98

 

Dez.: II


Standorte der Mobilfunkanlagen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.01.04, DS I (A) 612/1
dazu: Mag. Vorlage Nr. 232/04


Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 22.01.2004 den nachfolgenden Antrag „Standorte der Mobilfunkanlagen“ (DS I (A) 612/1) beschlossen:

1.   Auf der Homepage der Stadt Offenbach wird ein Hinweis darauf eingerichtet,
      wo und wann die seit Beschlussfassung am 14.11.2002 eingegangenen
      Standortbescheinigungen für Mobilfunkanlagen in anonymisierter Form in der
      Stadtverwaltung für die Bürger/innen zur Einsicht zur Verfügung stehen.

2.   Der Magistrat wird gebeten, sich erneut an die Regulierungsbehörde für Tele-
      kommunikation zu wenden und eine aktuelle Liste / Kataster der bestehenden
      und geplanten Mobilfunkantennen in Offenbach anzufordern.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

Zu 1.:
Bereits im März 2004 erfolgte auf der damaligen städtischen Homepage eine Verlinkung mit der Datenbank der zuständigen „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post“ ( diese Datenbank kann von dort aus über „EMF Monitoring, Online-Recherche von Messreihen und ortsfesten Funkanlagen“ erreicht werden. Das vorgenannte Link ist inzwischen auch wieder auf der neu gestalteten Website der Stadt Offenbach, Bereich „Leben in Offenbach“/ „Gesundheit“, platziert.

Zu 2.:
Die Regulierungsbehörde hat aufgrund einer entsprechenden städtischen Anfrage aktuell mitgeteilt, dass „die bei der Regulierungsbehörde vorhandenen Daten von Mobil- und sonstigen Sendeanlagen nur den Gemeinden und lmmissionsschutzbehörden zur Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben zur Verfügung“ stehen.
Die og. Behörde führt allerdings weiter aus, dass sie — wie bereits in Antwort 1 genannt — eine entsprechend zugängliche Datenbank installiert habe, „um das Informationsinteresse Dritter über Mobilfunkstandorte zu erfüllen, ohne die Interessen von Sendebetreibern und Grundstückseigentümern am Schutz von Betriebs-geheimnissen und personenbezogenen Daten zu beeinträchtigen.