Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2004
14. Bebauungsplan zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 (Kreuzung der südlichen Umgehungsstraße mit der Waldstraße)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 005/04 vom 7.1.2004, DS I (A) 616
Az: 000-0002-01/0279#0379/2004
1. Beschluss über den Plan als Satzung
2. Begründung zum Bebauungsplan
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 in der Fassung vom 18.12.2003 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
2. Begründung zum Bebauungsplan
Die Begründung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 in der Fassung vom 20.08.2003 wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 8 BauGB beigefügt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.01.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung