Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2004

 

 

14. Bebauungsplan zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 (Kreuzung der südlichen Umgehungsstraße mit der Waldstraße)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 005/04 vom 7.1.2004, DS I (A) 616
Az: 000-0002-01/0279#0379/2004

1. Beschluss über den Plan als Satzung
2. Begründung zum Bebauungsplan


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 in der Fassung vom 18.12.2003 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

2. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 in der Fassung vom 20.08.2003 wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 8 BauGB beigefügt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.01.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung