Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.01.2004

Eing. Dat. 22.01.2004

 

Nr. 574/2


Straßenreinigungsgebührensatzung
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FWG vom 22.01.2004,
DS I (A) 574/2

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung sieht nach der Berichterstattung des ESO im
    Ausschuss HFB am 19.1.2004 keine Notwendigkeit, die bestehende Satzung zu
    ändern oder durch eine neue Satzung zu ersetzen.

2. Die von der Arbeitsgruppe zur Gebührengerechtigkeit in der Offenbacher
    Straßenreinigung formulierten Grundsätze werden unterstützt. Der ESO wird
    aufgefordert, diese Grundsätze konsequent umzusetzen.

3. Magistrat und ESO werden aufgefordert, nach Abschluss der Neuvermessung und
    Bearbeitung aller in diesem Zusammenhang aufgetretenen Härtefälle und
    eingelegten Widersprüche der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Weise
    abschließend Bericht zu erstatten.

Begründung:

 

ad 1):

In der Sitzung des Ausschusses HFB am 19.1.2004 haben der ESO und Stadträtin Simon über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe berichtet und erläutert, welche Lösungen für Härtefälle erarbeitet wurden. Dies musste aus Gründen des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Teil geschehen. Die Antrag stellenden Fraktionen anerkennen die diesbezüglichen Bemühungen von Stadträtin Simon und des ESO.

Die Antrag stellenden Fraktionen sind nach dieser Berichterstattung der Auffassung, dass eine Änderung der bestehenden Satzung oder eine gänzliche Neufassung nicht notwendig ist. Die bestehende Satzung ist gerichtsfest und bietet für die Bevölkerung eine verlässliche Grundlage zur Bemessung der Straßenreinigungsgebühren. Auch Satzungen in anderen Kommunen haben in Extrembereichen, d.h. bei komplizierten oder ungewöhnlichen Grundstücksverhältnissen, Regelungen, bei denen es in Einzelfällen zu Härten kommen kann.

 

ad 2):

Den Mitgliedern des Ausschusses HFB wurden in og. Sitzung zudem verschiedene Grundsätze präsentiert, nach denen der ESO in Zukunft mehr Gebührengerechtigkeit sicherstellen und Härtefälle bearbeiten will. Diese Grundsätze, die sich unter den Stichworten „Gleichheit – Gerechtigkeit – Transparenz“ zusammenfassen lassen, erscheinen zur Lösung der Problematik geeignet, werden ausdrücklich befürwortet und sollten konsequent durchgesetzt werden.

 

ad 3):

Ein Abschlussbericht wird empfohlen, damit sich Parlament und Öffentlichkeit von der Abwicklung im Sinne dieses Beschlusses überzeugen können.