Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2004

 

 

5.    Straßenreinigungsgebührensatzung
Antrag CDU vom 28.10.2003, DS I (A) 574
Az: 000-0002-01/0226#0300/2003
Ergänzungsantrag CDU vom 10.12.2003, DS I (A) 574/1
Az: 000-0002-01/0226#0368/2003
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FWG vom 22.01.2004,
DS I (A) 574/2
Az: 000-0002-01/0226#0386/2004


Beschlusslage:

DS I (A) 574/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung sieht nach der Berichterstattung des ESO
    im Ausschuss HFB am 19.1.2004 keine Notwendigkeit, die bestehende
    Satzung zu ändern oder durch eine neue Satzung zu ersetzen.

2. Die von der Arbeitsgruppe zur Gebührengerechtigkeit in der Offenbacher
    Straßenreinigung formulierten Grundsätze werden unterstützt. Der ESO wird
    aufgefordert, diese Grundsätze konsequent umzusetzen.

3. Magistrat und ESO werden aufgefordert, nach Abschluss der Neuvermessung
    und Bearbeitung aller in diesem Zusammenhang aufgetretenen Härtefälle und
    eingelegten Widersprüche der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter
    Weise abschließend Bericht zu erstatten.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 574/2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung sieht nach der Berichterstattung des ESO im
    Ausschuss HFB am 19.1.2004 keine Notwendigkeit, die bestehende Satzung zu
    ändern oder durch eine neue Satzung zu ersetzen.

2. Die von der Arbeitsgruppe zur Gebührengerechtigkeit in der Offenbacher
    Straßenreinigung formulierten Grundsätze werden unterstützt. Der ESO wird
    aufgefordert, diese Grundsätze konsequent umzusetzen.

3. Magistrat und ESO werden aufgefordert, nach Abschluss der Neuvermessung und
    Bearbeitung aller in diesem Zusammenhang aufgetretenen Härtefälle und
    eingelegten Widersprüche der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Weise
    abschließend Bericht zu erstatten.



DS I (A) 574/1

Durch Annahme von DS I (A) 574/2 entfällt die Abstimmung über DS I (A) 574/1 wie folgt:

Die Vorlage I (A) 574 wird wie nachstehend ergänzt:

„4. Der Magistrat wird beauftragt, eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung unter
     Berücksichtigung der entsprechenden Satzung der Stadt Darmstadt auszuarbeiten und der
     Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen“.

DS I (A) 574

Durch Annahme von DS I (A) 574/2 entfällt die Abstimmung über DS I (A) 574 wie folgt:

1. Bei der Neufestsetzung von Straßenreinigungsgebühren erfolgt eine Festsetzung
    lediglich für die Zukunft, sofern die Neufestsetzung auf Gründen beruht, die nicht
    vom Gebührenschuldner zu vertreten sind.

2. Soweit im Jahre 2003 Bescheide mit Rückwirkung in diesem Sinne erlassen
    wurden, werden diese mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben.

3. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich entsprechend Ziff. 1. auf die
    bescheiderlassenden Stellen einzuwirken.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.01.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung