Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2004

 

 

  1. Wahlen zum Europäischen Parlament,
    hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der Europäischen Union

    Antrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 02.03.2004, DS I (A) 632
    Az: 000-0002-01/0297#0405/2004
    Ergänzungsantrag REP vom 18.03.2004, DS I (A) 632/1
    Az: 000-0002-01/0297#0423/2004

    Beschlusslage:

    DS I (A) 632

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

    Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Mittel zu ergreifen, um Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten der Europäischen Union umfassend über die
    Möglichkeiten der Ausübung ihres Wahlrechts zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Als geeignet werden insbesondere Hinweise auf den Internetseiten der Stadt Offenbach, Aushänge im Ausländeramt oder entsprechende Presseveröffentlichungen angesehen.

    Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

    DS I (A) 632/1
    Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

    Darüber hinaus wird der Ausländerbeirat im Vorfeld der Wahl aufgefordert, Bürgerinnen und Bürger aus den Staaten der Europäischen Union durch begleitende Maßnahmen, wie z.B. Informationsständen in der Innenstadt oder Informationsabenden bei Vereinen und Verbänden, über die Möglichkeiten der Ausübung des Wahlrechts zu informieren.

    DS I (A) 632
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

    Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Mittel zu ergreifen, um Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten der Europäischen Union umfassend über die
    Möglichkeiten der Ausübung ihres Wahlrechts zum Europäischen Parlament
    in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Als geeignet werden insbesondere Hinweise auf den Internetseiten der Stadt Offenbach, Aushänge im Ausländeramt oder entsprechende Presseveröffentlichungen angesehen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.03.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung