Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2004

 

 

 

  1. Übernahme der Kosten für den freiwilligen Polizeidienst durch das Land Hessen
    Antrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 02.03.2004, DS I (A) 633
    Az: 000-0002-01/0298#0406/2004
    Ergänzungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FWG vom 12.03.2004,
    DS I (A) 633/1
    Az: 000-0002-01/0298#0420/2004
    Änderungsantrag CDU, DS I (A) 633/2
    Az: 000-0002-01/0298#0422/2004


    Beschlusslage:

    DS I (A) 633 und DS I (A) 633/1

    Die Stv.-Versammlung beschließt wie folgt:

    Das Land Hessen wird unter Verweis auf das Konnexitätsprinzip aufgefordert, die Kosten für den freiwilligen Polizeidienst in der Stadt Offenbach auch weiterhin in voller Höhe zu tragen.

    Die Offenbacher Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, in diesem Sinne auf die laufende Gesetzesnovelle Einfluss zu nehmen.

    Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen für eine diesem Ballungsraum angemessene, erhöhte Zahl von Planstellen für Polizeibeamte Sorge zu tragen.

    Die Stadtverordnetenversammlung hält es für bedenklich, dass nach dem Vorschlag der Landesregierung der an sich ehrenamtliche Einsatz im freiwilligen Polizeidienst zukünftig dauerhaft und flächendeckend mit einer Aufwandsentschädigung honoriert werden soll. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Gleichbehandlung ehrenamtlich Tätiger weiterhin sicherzustellen.

    Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

    DS I (A) 633/2
    Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

    1.   Der Freiwillige Polizeidienst in der Stadt Offenbach wird über den 31.12.2004
          fortgeführt;

    2.   Die entsprechenden Mittel für Aufwandsentschädigungen in Höhe von
          17.000,-- € werden an geeigneter Stelle ab 2005 in den Haushaltsplan der
          Stadt Offenbach am Main eingesetzt.




  2. DS I (A) 633/1

    Herr Stv. Hammann (CDU) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2


    DS I (A) Punkt 1
    Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

    Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen für eine diesem Ballungsraum angemessene, erhöhte Zahl von Planstellen für Polizeibeamte Sorge zu tragen.

    DS I (A) Punkt 2
    Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    Die Stadtverordnetenversammlung hält es für bedenklich, dass nach dem Vorschlag der Landesregierung der an sich ehrenamtliche Einsatz im freiwilligen Polizeidienst zukünftig dauerhaft und flächendeckend mit einer Aufwandsentschädigung honoriert werden soll. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Gleichbehandlung ehrenamtlich Tätiger weiterhin sicherzustellen.

    DS I (A) 633
    Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    Das Land Hessen wird unter Verweis auf das Konnexitätsprinzip aufgefordert, die
    Kosten für den freiwilligen Polizeidienst in der Stadt Offenbach auch weiterhin in
    voller Höhe zu tragen.

    Die Offenbacher Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, in diesem Sinne auf
    die laufende Gesetzesnovelle Einfluss zu nehmen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.03.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung