Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2004

 

 

 

  1. Nachtragswirtschaftsplan 2004 des Klinikums Offenbach
    Antrag Magistratsvorlage vom 17.03.2004, DS I (A) 643
    Az: 000-0002-01/0310#0418/2004

    Beschlusslage:

     

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    1.    Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das
           Geschäftsjahr 2004, der im

    1.1  Erfolgsplan(unverändert)
           bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.275.000 und bei den Erträgen
           in Höhe von EUR 135.947.000 mit einem negativen Ergebnis in Höhe
           von EUR  –2.328.000 abschließt und im

    1.2  Vermögensplan ausgeglichen in Deckungsmittel und Ausgaben in Höhe
           von EUR 19.997.000 abschließt. Der Kreditbetrag nach § 103 HGO für
           Investitionen beläuft sich somit im Wirtschaftsjahr 2004 auf EUR
           1.937.200,00.

    1.3  Verpflichtungsermächtigung
           Es wird für das Wirtschaftsjahr 2005 eine Verpflichtungsermächtigung von
           EUR 1.069.411,55 eingegangen.

    1.4  Kassenkredite
           Der Rahmen der Kassenkredite bleibt unverändert.

    sowie die dazugehörige

    1.5  Stellenübersicht, in unveränderter Form zum Wirtschaftsplan 2004

    und die

    1.6  Finanzplanung zum Wirtschaftsplan 2004

    wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

    Darüber hinaus wird beschlossen:

    2. Zur Realisierung des Neu-/Ersatzbaues des Klinikums Offenbach und für
        die Beantragung der zur Finanzierung erforderlichen Fördermittel sind
        umfangreiche Planungsleistungen durch einen Generalplaner erforderlich.
        Ebenfalls ist für eine kostengünstige und schnelle Umsetzung des
        gesamten Projektes schon jetzt die Beauftragung eines Projektsteuerers
        notwendig. Zur Ausführung der Planungsleistungen gem. HOAI für den
        Krankenhaus-Neubau wird im Jahr 2004 für den Generalplaner ein Honorar
        in Höhe von voraussichtlich 1.740.000 EUR veranschlagt. Für die
        Projektsteuerung der Leistungsphasen im Wirtschaftsjahr 2004 werden
        197.200 EUR zahlungswirksam. Die Summe in Höhe von 1.937.200
        EUR wird im Vermögensplan lfd. Nr. 1b eingestellt.

    3. Die Summe der von der Stadtverordnetenversammlung im Wirtschaftsplan
        2004 bewilligten Mittelherkunft und Mittelverwendung in Höhe von
        19.997.000 EUR ändert sich nicht.

    4. Die Gesamtsumme des Honorars für den Generalplaner beläuft sich
        voraussichtlich auf 2.786.211,50 EUR. Hiervon werden im Jahr 2005
        1.046.211,55 EUR zahlungswirksam und im Rahmen der Verpflichtungs-
        ermächtigung unter Lfd. Nr. 1b im Vermögensplan eingestellt. Für die
        Projektsteuerung 2005 wurden 23.200 EUR festgestellt und im Rahmen
        der Verpflichtungsermächtigung unter lfd. Nr. 1b im Vermögensplan
        eingeplant. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2005 betragen
        damit insgesamt 1.069.411,55 EUR.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.03.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung