Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.03.2004

Eing. Dat. 12.03.2004

 

Nr. 633/1

Übernahme der Kosten für den freiwilligen Polizeidienst durch das Land Hessen
Ergänzungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FWG vom 12.03.2004, DS I (A) 633/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Tenor des Ursprungsantrags wird wie folgt ergänzt:

Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen für eine diesem Ballungsraum angemessene, erhöhte Zahl von Planstellen für Polizeibeamte Sorge zu tragen.

Die Stadtverordnetenversammlung hält es für bedenklich, dass nach dem Vorschlag der Landesregierung der an sich ehrenamtliche Einsatz im freiwilligen Polizeidienst zukünftig dauerhaft und flächendeckend mit einer Aufwandsentschädigung honoriert werden soll. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Gleichbehandlung ehrenamtlich Tätiger weiterhin sicherzustellen.

Begründung:

 

Zusätzlich zu den im Ursprungsantrag genannten Punkten sehen es die Antrag stellenden Fraktionen als erwiesen an, dass im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen die Zahl der Polizeibeamten den Anforderungen eines Ballungsraumes entsprechend erhöht werden muss. Aktuelle Berichte über die Sparmaßnahmen der Landesregierung sehen dagegen die Streichung von fast 1.000 Stellen vor, es steht zu befürchten, dass auch Offenbach von diesen Einsparungen betroffen sein wird.

 

Die Mitarbeiter des freiwilligen Polizeidienstes sollen nach den Plänen der Landesregierung auch in Zukunft eine Aufwandsentschädigung von sieben Euro pro Stunde erhalten. Die Antrag stellenden Fraktionen haben prinzipiell nichts dagegen, dass ehrenamtliches Engagement in bescheidenem Maße finanziell honoriert wird. Es ist allerdings nicht einzusehen und für die Motivation des Ehrenamtes allgemein kontraproduktiv, wenn durch die Aufwandsentschädigung für den freiwilligen Polizeidienst keine Gleichbehandlung gegenüber anderen ehrenamtlich Tätigen, z.B. bei den freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk (THW), den Rettungsdiensten und anderen Institutionen, mehr gewährleistet ist. Dieser Entwicklung zu einem Zwei-Klassen-Ehrenamt sollte Einhalt geboten werden.

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