Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.03.2004

Eing. Dat. 15.03.2004

 

Nr. 640/1

 


Auswirkungen der Autobahnmaut auf Offenbach
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG, DS I (A) 640/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Sollten sich nach Einführung der Maut erwiesene negative Auswirkungen auf das innerstädtische Offenbacher Verkehrsnetz ergeben, wird der Magistrat beauftragt, beim Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung für die A661 zwischen den Anschlussstellen Frankfurt Ost und Offenbach Taunusring zu beantragen.

Begründung:
Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen wie für die A 661 ist zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
Nach Auskunft des BMVBW gibt das Autobahnmautgesetz keinen Spielraum, einzelne beliebige Abschnitte von Bundesautobahnen aus der Mautpflicht herauszunehmen. Erst nach Einführung der Maut besteht die Möglichkeit, dass, sollte es auf einzelnen Strecken zu einer erheblichen Verlagerung von Güterverkehr kommen, dieser dadurch begegnet werden kann, dass die Benutzung dieser Ausweichstrecken im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen der Mautpflicht unterworfen wird. Bisherige Untersuchungen im Auftrag des BMVBW über eine Verlagerung von Schwerverkehr auf das nachgelagerte Straßennetz kamen zu dem Ergebnis, dass diese Gefahr als eher gering einzuschätzen ist, da besonders für die Speditionen hier wirtschaftliche Vorteile, wie die Zeitersparnis, überwiegen.
Die antragstellenden Fraktionen erachten es dennoch als geboten, im Falle einer erhöhten Belastung im innerstädtischen Verkehr durch LKWs nach der Einführung der Maut, alle Möglichkeiten beim Bundesverkehrsminister auszuschöpfen, um diese Mehrbelastungen zu verhindern oder mindestens zu verringern.