Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2004

 

 

  1. Auswirkungen der Autobahnmaut auf Offenbach
    Antrag FDP vom 04.03.2004, DS I (A) 640
    Az: 000-0002-01/0306#0413/2004
    Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 15.03.2004,
    DS I (A) 640/1
    Az: 000-0002-01/0306#0421/2004


    Beschlusslage:

    DS I (A) 640/1

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    Sollten sich nach Einführung der Maut erwiesene negative Auswirkungen auf das innerstädtische Offenbacher Verkehrsnetz ergeben, wird der Magistrat beauftragt, beim Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung für die A661 zwischen den Anschlussstellen Frankfurt Ost und Offenbach Taunusring zu beantragen.

    Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

    DS I (A) 640/1

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    Sollten sich nach Einführung der Maut erwiesene negative Auswirkungen auf das innerstädtische Offenbacher Verkehrsnetz ergeben, wird der Magistrat beauftragt, beim Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung für die A661 zwischen den Anschlussstellen Frankfurt Ost und Offenbach Taunusring zu beantragen.

    DS I (A) 640

    Durch Annahme der DS I (A) 640/1 entfällt die Abstimmung über DS I (A) 640

    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Initiative von IHK und Oberbürgermeister beim Bundesverkehrsministerium, die A 661 von der Maut auszunehmen, um Verkehrsbelastungen durch „Maut-Ausweichverkehre“ für die Innenstadt zu vermeiden. Sie bittet den Magistrat zu prüfen und darzustellen,

    1)   ob und welche Auswirkungen der Magistrat durch die von der Bundesregierung
          geplante Autobahnmaut für die Verkehrssituation in Offenbach über die in den
          Medien geschilderten Auswirkungen auf die Carl-Ulrich-Brücke hinaus
          erwartet;

    2)   ob auch mit einer stärkeren Belastung der Berliner Straße, des Nordrings und des
          südlichen Rings sowie der B 448 zu rechnen ist und ob es quantitative Prognosen –
          etwa auf Basis von überregionalen Studien – gibt;

    3)   mit welchen Maßnahmen der Magistrat gegebenenfalls zusätzlichen Belastungen
          vor Ort begegnen will;

    4)   ob unter diesen neuen Gesichtspunkten der Weiterbau der B 448 als Option neu zu
          bewerten ist;

    6)   ob es sich empfiehlt, eine Beteiligung der Kommunen an der Maut als Ausgleich für
          die Belastungen vom Bund einzufordern.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.03.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung