Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.03.2004

Eing. Dat. 17.03.2004

 

Nr. 633/2

 

 

 

Übernahme der Kosten für den Freiwilligen Polizeidienst durch das Land Hessen
Änderungsantrag der CDU, I (A) 633/2

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.   Der Freiwillige Polizeidienst in der Stadt Offenbach wird über den 31.12.2004
      fortgeführt;

2.   Die entsprechenden Mittel für Aufwandsentschädigungen in Höhe von
      17.000,-- € werden an geeigneter Stelle ab 2005 in den Haushaltsplan der
      Stadt Offenbach am Main eingesetzt.


Begründung:

 

Der Ursprungsantrag von SPD, Grünen und FWG ist sachlich unzutreffend. Das auf Veranlassung der Landesregierung mittels Volksentscheid eingeführte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) findet hier keine Anwendung, da der Besteller der Leistung die jeweilige Kommune ist. Die Stadt Offenbach entscheidet ganz allein, ob sie den Freiwilligen Polizeidienst will. Das Land steht dann als Partner zur Verfügung. Die übliche Vereinbarung sieht vor, dass das Land Hessen die Helfer ausbildet und ausstattet und die Kommunen im Gegenzug die Aufwandsentschädigungen übernehmen.

 

Der Freiwillige Polizeidienst stellt nach Überzeugung der CDU-Fraktion ein wirksames Instrument für mehr Sicherheit dar, das sich auch für die Stadt Offenbach und ihre Bürger bei zahlreichen Gelegenheiten bewährt hat. Insgesamt über 10.600 geleistete Einsatzstunden, davon 2.000 ohne Aufwandsentschädigung, zeugen von einem großen Engagement der ehrenamtlichen Polizeihelfer. Mit ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit, beispielsweise in der Fußgängerzone oder in den Grünanlagen, stärken die Polizeihelfer das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.

 

Darüber hinaus entlasten sie mit ihrem Engagement, etwa im Rahmen des Coca-Cola-Laufs oder des Bürgeler Fastnachtsumzugs, auch in erheblichem Maße die Stadt Offenbach. Ohne den Freiwilligen Polizeidienst müsste die Stadt hier mit eigenem und wesentlich teurerem Personal tätig werden.

 

 

 

Der Freiwillige Polizeidienst wurde von der Landesregierung im Jahr 2000 per Modellversuch in vier Städten erprobt. Offenbach war eine der Modellstädte. Es ist nur logisch, dass die Kosten für den Zeitraum des Modellversuchs vom Land getragen werden. Nach dem Ende des Modellversuchs kann die bisherige Bevorzugung der Stadt Offenbach gegenüber anderen hessischen Kommunen aber nicht länger aufrechterhalten werden. Auch Nachbarstädte, z.B. Obertshausen oder Mühlheim, bestreiten die Aufwandsentschädigung für den Freiwilligen Polizeidienst aus ihrem eigenen Etat.

 

Die Höhe der Kosten von 17.000 Euro pro Jahr berechnen sich auf Grundlage der Kooperationsverträge, die das Land mit bisher über 50 Kommunen geschlossen hat. Danach ist die maximale Einsatzzeit eines Freiwilligen Polizeihelfers auf 20 Einsatzstunden pro Monat begrenzt. Bisher waren im Stadtgebiet Offenbach 10 Freiwillige Polizeihelfer im Einsatz. Die 17.000 Euro errechnen sich daher wie folgt: 10 Polizeihelfer x 20 Einsatzstunden x 7 Euro/Stunde x 12 Monate = 16.800 Euro.

 

Dieser Betrag ist für die Sicherheit in Offenbach zweifellos gut angelegtes Geld. Der Betrag ist auch angesichts der Finanzsituation machbar. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung zahlreicher und erheblich teurerer „Luxus-Objekte“ der Stadt, wie beispielsweise der Lesegarten oder der Unfug „Wetterpfad“, für SPD, Grünen und FWG kein Problem darstellt.

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