Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2004
25. Parken an der S-Bahn-Station Kaiserlei
Antrag FDP vom 3.6.2004, DS I (A) 679
Az: 000-0002-01/0348#0465/2004
Ergänzungsantrag CDU vom 9.6.2004, DS I (A) 679/1
Az: 000-0002-01/0348#0466/2004
Änderungsantrag SPD, Bündnis90/Die Grünen und FWG vom 16.06.04,
DS l (A) 679/2
Az: 000-0002-01/0348#0472/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 679/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen regionaler Verkehrspolitik geeignet sind, die im Ursprungsantrag geschilderte Situation nachhaltig und ohne zusätzliche Belastung Offenbachs durch weiteren motorisierten Individualverkehr zu verbessern.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 679/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen regionaler Verkehrspolitik geeignet sind, die im Ursprungsantrag geschilderte Situation nachhaltig und ohne zusätzliche Belastung Offenbachs durch weiteren motorisierten Individualverkehr zu verbessern.
DS I (A) 679/1
Durch Annahme der DS I (A) 679/2 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 679/1:
Die Vorlage I (A) 679 wird wie nachstehend ergänzt:
„Weiter wird der Magistrat beauftragt, zur Kostenbeteiligung mit der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV in Verhandlungen zu treten und über die Ergebnisse binnen drei Monaten ab Beschlussfassung zu berichten.“
DS I (A) 679
Durch Annahme der DS I (A) 679/2 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 679:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie das Parken im Bereich der S-Bahn-Station Kaiserlei verbessert werden kann. Dabei sollen sowohl kurzfristige Maßnahmen - beispielsweise die Bereitstellung von Freiflächen - als auch langfristige Überlegungen - beispielsweise reguläres Park & Ride - geprüft werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 18.06.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung