Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.06.2004

Eing. Dat. 14.06.2004

 

Nr. 662/1



Keine Bildung von Zwangsverbänden nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes zum Ballungsraumgesetz
Ergänzungsantrag der FDP vom 14.06.2004, DS I (A) 662/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Landesgesetzgeber – Landtag wie Regierung – auf, die wichtige Bestimmung des Ballungsraumgesetzes in § 8 zu beachten, nach der das Gesetz mit Ablauf des 31. März 2006 außer Kraft tritt. Der Landesgesetzgeber wird dabei an die Intention dieser Befristung erinnert, das Gesetz nach 5 Jahren Geltung auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Begründung:

Bei einem Symposion der Regionalpolitiker – primär Parlamentarier aus den Versammlungen Ballungsraum und regionale Planung Südhessen, kündigte der Ministerpräsident an, das Ballungsraumgesetz starr und strikt bis 2011 anzuwenden.

 

In der Debatte wies der Offenbacher liberale Abgeordnete darauf hin, dass sich der Ministerpräsident irrt und – bleibt er mit der Regierung bei seiner Haltung – gegen das Gesetz verstößt. Denn dieses enthält als wichtige Bestimmung, dass es zum
31. März 2006 außer Kraft tritt.

 

Im Ballungsraumgesetz ist, was durch die seitherige Verfassungsprüfung überlagert war, dieses Verfallsdatum aus guten Gründen vereinbart worden: Tritt das Gesetz 2006 außer Kraft, ist zu prüfen, ob es sich bewährt hat, in das politische Leben passt und dem Willen der Betroffenen entspricht.

 

Wenn etwas verfassungskonform ist, ist es deshalb noch nicht automatisch sinnvoll. Bevor also die Frist abläuft, ist auf breiter Front mit allen Betroffenen und in allen Parlamenten gemäß dem Gesetz entsprechend zu prüfen.

 

Die Prüfung hat besonders auch die Erfahrungen der regionalen Planungsversammlung Südhessen zu berücksichtigen. Es ist wie beim Joghurt: Ist die Frist abgelaufen, ändert sich etwas. Es wird billiger oder der Becher kommt aus dem Regal!