Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2004

 

11. Keine Bildung von Zwangsverbänden nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes zum Ballungsraumgesetz
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 6.5.2004, DS I (A) 662
Az: 000-0002-01/0331#0448/2004
Ergänzungsantrag FDP vom 14.06.2004; DS I (A) 662/1
Az: 000-0002-01/0331# 0469/2004

Beschlusslage:

DS I (A) 662/1 und DS I (A) 662

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, gegen eine
Realisierung der von Hessens Ministerpräsident Roland Koch angekündigten
Gründung von Zwangsverbänden alle juristischen und politischen Mittel zu prüfen und einzusetzen.

Der Magistrat wird aufgefordert, gegen die angekündigte Rechtsverordnung des
Ministerpräsidenten ebenfalls Klage zu erheben.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Landesgesetzgeber – Landtag wie Regierung – auf, die wichtige Bestimmung des Ballungsraumgesetzes in § 8 zu beachten, nach der das Gesetz mit Ablauf des 31. März 2006 außer Kraft tritt. Der Landesgesetzgeber wird dabei an die Intention dieser Befristung erinnert, das Gesetz nach 5 Jahren Geltung auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 662/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Landesgesetzgeber – Landtag wie Regierung – auf, die wichtige Bestimmung des Ballungsraumgesetzes in § 8 zu beachten, nach der das Gesetz mit Ablauf des 31. März 2006 außer Kraft tritt. Der Landesgesetzgeber wird dabei an die Intention dieser Befristung erinnert, das Gesetz nach 5 Jahren Geltung auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
 
DS I (A) 662
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, gegen eine
Realisierung der von Hessens Ministerpräsident Roland Koch angekündigten
Gründung von Zwangsverbänden alle juristischen und politischen Mittel zu prüfen und einzusetzen.

Der Magistrat wird aufgefordert, gegen die angekündigte Rechtsverordnung des
Ministerpräsidenten ebenfalls Klage zu erheben.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 18.06.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung