Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

11. Anbindung der OKM- Anteile an die Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 175/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 684
Az: 000-0002-01/0354#0478/2004


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main als Gesellschafterversammlung
    sowohl der SOH-
GmbH als auch künftig der Klinikum Offenbach GmbH
    beauftragt die Geschäftsführung der SOH
und den Geschäftsführer der
    Klinikum
Offenbach GmbH einen Notarvertrag abzuschließen, in welchem die
    SOH- GmbH die von ihr gehaltenen Anteile an der OKM GmbH auf die
    Klinikum Offenbach GmbH zum 01.01.2005 überträgt.

2. Als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile soll ein angemessener
    Betrag vereinbart
werden. Die Geschäftsführer der betreffenden Gesellschaften
    werden beauftragt, diesen unter
steuerlichen und kommunalrechtlichen
    Gesichts
punkten festzustellen und zu vereinbaren.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung