Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

16. Nachtragswirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
(ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 191/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 689
Az: 000-0002-01/0359#0483/2004

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach
    am Main (ESO) -Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr
2004, der
    im

1.1 Erfolgsplan
     bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 48.681 und den Erträgen in Höhe von
    T€ 48.173 mit einem bilanziellen Jahresverlust von T€ 508 abschließt und im

1.2 Vermögensplan
     
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.023, Kreditaufnahme von T€ 7.149,
     Kredittilgung von
T€ 890, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
    T€ 450, einem Jahresverlust von T€ 508,
Entnahme aus Rückstellung von
    T€ 3.246 und Investitionen von T€ 6.078 ausgeglichen abschließt und
     außerdem Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von T€ 1.230 umfasst, wird
     mit der

1.3 Finanzplanung

    
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

2.
Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2004 im
   Rahmen des
Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
   T€ 7.149 festgesetzt.

3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur
    rechtzeitigen Tätigung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
    wird auf T€ 2.556 festgesetzt.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung