Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
7a. Erweiterung der Schillerschule als Ganztagsschule hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 195/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 697
Az: 000-0002-01/0369#0493/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Erweiterung der Schillerschule als Ganztagsschule, nach der von der
EEG und Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
Kostenberechnung, abschließend mit 700.000,-- € einschließlich
Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf der Haushaltsstelle
20000.94640 „Schillerschule, Bau-Ganztagsbetreuung" wie folgt
bereitgestellt:
Nachtragshaushaltsplan 2004: 320.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 380.000.-- €
Gesamt: 700.000.-- €
Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtragshaushaltsplan 2004 eine VE
in Höhe von 200. 000,- € vorzusehen.
3. Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig
arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesent-
scheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitions-
programm „Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) zur Verfügung.
Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich binnen der zweiten
Jahreshälfte feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle
20000.36000 veranschlagt.
4. Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610
„Sachkosten Ganztagsbetreuung" im Nachtragshaushaltsplan 2004 bzw. im
Haushaltsplan 2005 auf die Haushaltsstelle 20000.94640 „Schillerschule,
Bau-Ganztagsbetreuung" umzusetzen.
5. Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushalls-
stelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung".
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungs-
bescheid vorliegt und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde
vorliegen, da bei neuen Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt
erforderlich ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
(siehe auch DS I (A) 440)