Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

7a.      Erweiterung der Schillerschule als Ganztagsschule hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 195/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 697
Az: 000-0002-01/0369#0493/2004

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Erweiterung der Schillerschule als Ganztagsschule, nach der von der
    EEG
und Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 700.000,-- € einschließlich
   
Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt
und auf der Haushaltsstelle
    20000.94640 „Schillerschule, Bau-Ganztagsbetreuung" wie folgt
    bereitgestellt:

   
Nachtragshaushaltsplan 2004:      320.000,-- €
   
Haushaltsplan 2005:                       380.000.-- €
    Gesamt:                                              700.000.-- €

 

    Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtragshaushaltsplan 2004 eine VE
    in Höhe von 200. 000,- € vorzusehen.

3. Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig
    arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesent-
    scheid ein
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitions-
    programm „Zukunft
Bildung und Betreuung" (IZBB) zur Verfügung.

   
Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich binnen der zweiten
   
Jahreshälfte feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle
    20000.36000
veranschlagt.

4.
Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610
    „Sachkosten
Ganztagsbetreuung" im Nachtragshaushaltsplan 2004 bzw. im
    Haushaltsplan 2005 auf die Haushaltsstelle 20000.94640 „Schillerschule,
    Bau-Ganztagsbetreuung"
umzusetzen.

5. Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushalls-
    stelle 20000.93610 „Sachkosten
Ganztagsbetreuung".

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungs-
    bescheid vorliegt und die Einzelgenehmigung der
Aufsichtsbehörde
    vorliegen, da bei neuen
Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt
    erforderlich ist.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

(siehe auch DS I (A) 440)