Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

28. Bebauungsplan Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring) Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 209/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 702
Az: 000-0002-01/0374#0498/2004
Ergänzungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 08.07.2004,
DS l (A) 702/1
Az: 000-0002-01/0374#0518/2004


Beschlusslage:

DS I (A) 702, 702/1 Punkt 1, 702/1 Punkt 2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 580 B (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 16.06.2004, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Die in der Anlage 1 des Bebauungsplanes Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring) aufgestellten „Textlichen Festsetzungen" sind wie folgt zu ergänzen:

1.
Im Punkt C2.1 wird der Text nach „(Neigungswinkel bis 15°)" ergänzt um den
    Wortlaut: „außenliegende Garagen sind zu begrünen".

2. Der Teil C wird um einen Punkt 3 ergänzt mit dem Wortlaut: „Grundsätzlich
   
wird die Nutzung von regenerativen Energien empfohlen."



Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Herr Stv. Schönfelder (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 der DS I (A) 702/1.

DS I (A) 702/1 Punkt 1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die in der Anlage 1 des Bebauungsplanes Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring) aufgestellten „Textlichen Festsetzungen" sind wie folgt zu ergänzen:

1.
Im Punkt C2.1 wird der Text nach „(Neigungswinkel bis 15°)" ergänzt um den
    Wortlaut: „außenliegende Garagen sind zu begrünen".

DS I (A) 702/1 Punkt 2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2. Der Teil C wird um einen Punkt 3 ergänzt mit dem Wortlaut: „Grundsätzlich
   
wird die Nutzung von regenerativen Energien empfohlen."



DS I (A) 702

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 580 B (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 16.06.2004, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung