Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.07.2004

Eing. Dat. 07.07.2004

 

Nr. 674/1

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. 563 A für den Bereich des Hafens  Offenbach.
-Städtebaulicher Rahmenplan für die Entwicklung des Hafens Offenbach.

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004, DS I (A) 674/1

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Punkt 3 des Ursprungsantrags wird wie folgt geändert:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 563 A – Hafen Offenbach, Mainviertel – wird der rechtlich maximal erreichbare Anteil an Wohnbebauung angestrebt. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann in mehrere Teilbebauungspläne unterteilt werden. Diese können vom städtebaulichen Rahmenplan (Anlage 2) und vom Erläuterungsbericht (Anlage 3) zur Erhöhung des Wohnanteils abweichen.

 

Außerdem wird der Ursprungsantrag um folgenden Punkt 5 ergänzt:

Die Erschließung des Gebietes wird durch die Mainviertel Offenbach GmbH & Co KG ohne Belastung des städtischen Haushalts vorgenommen.

 

 

 

BEGRÜNDUNG:

 

Erfolgt mündlich

 

 

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