Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.07.2004
Eing. Dat. 07.07.2004
Nr. 701/1
Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd"
hier: Satzungsbeschluss
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004,
DS I (A) 701/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd“ (Anlage 1 des Ursprungsantrags) wird § 2 (1) 3. Dacheindeckung wie folgt geändert:
Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel oder Betonsteine in roter oder rotbrauner Farbe, Metalldächer oder extensiv begrünte Dächer zulässig.
Begründung:
Im Baugebiet Rumpenheim-Süd sollte auch extensive Dachbegrünung ermöglicht werden, da diese Vorteile für das Klima, den Natur- und Lärmschutz mit sich bringt. Da jedoch bei vielen Bauherren erhebliche Vorbehalte gegenüber einer Dachbegrünung bestehen, sollte diese nicht bindend festgesetzt werden.
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