Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

10. Verbesserung der organisatorischen Struktur des Klinikums Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 174/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 683
Az: 000-0002-01/0353#0477/2004
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 08.07.2004,
DS I (A) 683/1
Az: 000-0002-01/0353#0519/2004

Beschlusslage:

DS I (A) 683, 683/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses zur „Weiterentwicklung des Klinikums Offenbach am Main" wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main errichtet eine Klinikum Offenbach GmbH. Der
    Verwaltungs
direktor des Klinikum Offenbach wird beauftragt, einen ent-
    sprechenden Notarvertrag beurkunden
zu lassen und sich selbst zum ersten
    Geschäftsführer zu bestellen.

2. Grundlage ist der beigefügte Gesellschaftsvertrag (Anlage).

3. Der Verwaltungsdirektor des Klinikums Offenbach wird beauftragt, alle Schritte
    zu unternehmen, die
erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Klinikum
    Offenbach GmbH auf der Basis dieses
Gesellschaftsvertrags ab 01.01.2005 den
   
auszugliedernden Eigenbetrieb Klinikum Offenbach am Main aufnehmen
    kann.


4. Der Verwaltungsdirektor des Klinikums Offenbach wird beauftragt, die zur Aus-
    gliederung des
Eigenbetriebes Klinikum Offenbach am Main zur Aufnahme in
    die Klinikum Offenbach GmbH notwendigen Schritte in die Wege zu leiten,
   
insbesondere die Vertretung der Mitarbeiter einzubeziehen.


Der Magistrat wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag (Anlage zum Ursprungsantrag) so zu ändern, dass der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern besteht.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 683/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag (Anlage zum Ursprungsantrag) so zu ändern, dass der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern besteht.




DS I (A) 683

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main errichtet eine Klinikum Offenbach GmbH. Der
    Verwaltungs
direktor des Klinikum Offenbach wird beauftragt, einen
    entsprechenden Notarvertrag beurkunden
zu lassen und sich selbst zum ersten
    Geschäftsführer zu bestellen.

2. Grundlage ist der beigefügte Gesellschaftsvertrag (Anlage).

3. Der Verwaltungsdirektor des Klinikums Offenbach wird beauftragt, alle Schritte zu
    unternehmen, die
erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Klinikum
    Offenbach GmbH auf der Basis dieses
Gesellschaftsvertrags ab 01.01.2005 den
   
auszugliedernden Eigenbetrieb Klinikum Offenbach am Main aufnehmen kann.


4. Der Verwaltungsdirektor des Klinikums Offenbach wird beauftragt, die zur Aus-
    gliederung des
Eigenbetriebes Klinikum Offenbach am Main zur Aufnahme in die
    Klinikum Offenbach GmbH notwendigen Schritte in die Wege zu leiten,
   
insbesondere die Vertretung der Mitarbeiter einzubeziehen.


 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung