Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2004

 

 

8.         Neue Straßenbeleuchtung in der Waldhofstraße von Germania Bieber bis Ende (Sportplatz bis Haus Nr. 70) hier Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 251/04 vom 4.8.2004, DS I (A) 713
Az: 000-0002-01/0388#0523/2004

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der FDP wie folgt:

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. 1 S. 225) in seiner jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Waldhofstraße von Germania Bieber bis Ende (Sportplatz bis Haus Nr. 70) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 24.09.2004

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung