Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004
8. Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP)
Offenbach am Main
Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII vom 9.9.2004,
DS I (A) 716
Az: 000-0002-01/0392#0527/2004
Änderungsantrag Stv.-Vorsteher Wirsing vom 07.10.2004, DS I (A) 716/1
Az: 000-0002-01/0392#0565/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 716/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Satzung des Kinder und Jugendparlamentes vom 15.06.2000 wird in der vom Stv.-Vorsteher vorgelegten Fassung geändert und neu beschlossen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 716/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Satzung des Kinder und Jugendparlamentes vom 15.06.2000 wird in der vom Stv.-Vorsteher vorgelegten Fassung geändert und neu beschlossen.
DS I (A) 716
Durch Annahme der DS I (A) 716/1 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 716
Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes Offenbach wird auf Antrag des Jugendhilfeausschusses beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 15.10.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung