Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2004

 

 

13.      Neubau des Parkhauses Klinikum Offenbach (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 282/04 vom 8.9.2004, DS I (A) 719
Az: 000-0002-01/0396#0531/2004
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 22.09.2004,
DS l (A) 719/1
Az: 000-0002-01/0396#0541/2004
Änderungsantrag FDP vom 23.09.2004, DS I (A) 719/2
Az: 000-0002-01/0396#0542/2004

Beschlusslage:

DS I (A) 719/1 und DS I (A) 719

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Das bestehende Parkhaus am Klinikum Offenbach wird abgerissen.

2. Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei soll ein Ersatzneubau mit ca.
    600 Stellplätzen entstehen. Die genaue Zahl wird im Zuge der Erstellung
    eines betrieblichen, integrierten Verkehrskonzeptes festgelegt, Ziel des
    Betriebsverkehrsplans ist die Verbesserung und Bereicherung des
    Mobilitätsangebotes für die Belegschaft, Patienten und Besucher.

3. Die Betriebsleitung wird beauftragt, eine Investorenausschreibung für die
    Errichtung und den Betrieb des neuen Parkhauses durch die EEG durch-
    führen zu lassen und die EEG mit der Erbringung der Vorplanungsleistungen
    zu beauftragen.

4. Nach erfolgter Übertragung des notwendigen Grundstücks aus dem
    Eigentum der Stadt Offenbach an das Klinikum wird der Übertragung des
    Grundstückes für das neu zu errichtende Parkhaus in Erbpacht an einen
    Investor dem Grunde nach zugestimmt.

5. Der Abriss des bestehenden und die Errichtung eines neuen Parkhauses
    erfolgen erst, nachdem die Kofinanzierung des Neubauprojektes „Klinikum
    Offenbach“ durch das Land Hessen mit hoher Wahrscheinlichkeit
    sichergestellt ist

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 


DS I (A) 719/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Punkt 5. wird wie folgt geändert: „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ wird aus dem Text gestrichen.




DS I (A) 719/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Punkt 2 ist nach dem Wort „... Ersatzneubau ..." wie folgt zu ändern und zu
    ergänzen:

„... mit ca. 600 Stellplätzen entstehen. Die genaue Zahl wird im Zuge der Erstellung
eines betrieblichen, integrierten Verkehrskonzeptes festgelegt, Ziel des Betriebsverkehrsplans ist die Verbesserung und Bereicherung des Mobilitätsangebotes für die Belegschaft, Patienten und Besucher.

DS I (A) 719
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Das bestehende Parkhaus am Klinikum Offenbach wird abgerissen.

2. Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei soll ein Ersatzneubau mit mindestens
    600 Stellplätzen entstehen.

3. Die Betriebsleitung wird beauftragt, eine Investorenausschreibung für die
    Errichtung und den Betrieb des neuen Parkhauses durch die EEG durchführen
    zu lassen und die EEG mit der Erbringung der Vorplanungsleistungen zu
    beauftragen.

4. Nach erfolgter Übertragung des notwendigen Grundstücks aus dem Eigentum der
    Stadt Offenbach an das Klinikum wird der Übertragung des Grundstückes für das 
    neu zu errichtende Parkhaus in Erbpacht an einen Investor dem Grunde nach
    zugestimmt.

5. Der Abriss des bestehenden und die Errichtung eines neuen Parkhauses erfolgen
    erst, nachdem die Kofinanzierung des Neubauprojektes „Klinikum Offenbach“
    durch das Land Hessen mit hoher Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 24.09.2004

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung