Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2004

Eing. Dat. 09.09.2004

 

Nr. 730

 

Dez.: I (Amt 20)


Nachtragshaushaltssatzung 2004 und Nachtragshaushaltsplan 2004
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 730

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2004 wird festgestellt und die
    beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2004 wird beschlossen,

 

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2004 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2004 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    lnvestitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2004 (für die Jahre 2003 bis 2007) berücksichtigt.


Begründung:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2004 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gern. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen: NH 2004