Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2004
Eing. Dat. 09.09.2004
Nr. 730
Dez.: I (Amt 20)
Nachtragshaushaltssatzung 2004 und Nachtragshaushaltsplan 2004
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 730
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2004 wird festgestellt und die
beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2004 wird beschlossen,
b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2004 und dem Nachtrags-
haushaltsplan 2004 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
lnvestitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
2004 (für die Jahre 2003 bis 2007) berücksichtigt.
Begründung:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2004 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gern. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlagen: NH 2004