Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004

 

 

21.      Fassadensanierung an der stadteigenen Liegenschaft Mathildenstraße 1, Offenbach am Main hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 327/04 vom 29.9.2004, DS I (A) 737
Az: 000-0002-01/0419#0557/2004
Ergänzungsantrag CDU vom 13.10.2004, DS I (A) 737/1
Az: 000-0002-01/0419#0571/2004


Beschlusslage:

DS I (A) 737

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Sanierung der Fassade der denkmalgeschützten städt. Gewerbe-
    liegenschaft Mathildenstraße 1, Offenbach am Main, nach der von der
    Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH (EEG), Luisenstraße 3,
    63067 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
    830.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungs-
    leistungen, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle
    88000.94050 -Sanierung und Modernisierung städt. Gewerbeliegenschaften-
    wie folgt bereitgestellt:

    übertragene Haushaltsausgabereste aus Rj. 2003:               395.499,75 €
    Haushaltsplan 2004:                                                                   150.000,00 €
    Haushaltsansatz 2005:                                                               284.500,25 €

    Gesamt                                                                                          830.000,00 €

3. Die über die bereits veranschlagten Haushaltsmittel hinaus erforderlichen
    zusätzlichen Mittel in Höhe von 134.500,25 € werden im Haushaltsplan 2005
    durch Reduzierung des Ansatzes bei Haushaltsstelle 88100.93210 von
    250.000 € auf nunmehr 115.490 € umgesetzt.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamt-
    deckung des Vermögenshaushaltes.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche
    Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 737/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Ursprungsantrag wird um folgenden Punkt ergänzt:

6. Der Magistrat wird verpflichtet sicherzustellen, dass keine weiteren Mittel für die
    Fassadensanierung der stadteigenen Liegenschaft Mathildenstraße 1 verausgabt werden,
    als der zur Verfügung gestellte Betrag von 830.000 Euro.

DS I (A) 737
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Sanierung der Fassade der denkmalgeschützten städt. Gewerbe-
    liegenschaft Mathildenstraße 1, Offenbach am Main, nach der von der
    Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH (EEG), Luisenstraße 3,
    63067 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
    830.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungs-
    leistungen, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle
    88000.94050 -Sanierung und Modernisierung städt. Gewerbeliegenschaften-
    wie folgt bereitgestellt:

    übertragene Haushaltsausgabereste aus Rj. 2003:                   395.499,75 €
    Haushaltsplan 2004:                                                               150.000,00 €
    Haushaltsansatz 2005:                                                            284.500,25 €

    Gesamt                                                                                  830.000,00 €

3. Die über die bereits veranschlagten Haushaltsmittel hinaus erforderlichen
    zusätzlichen Mittel in Höhe von 134.500,25 € werden im Haushaltsplan 2005
    durch Reduzierung des Ansatzes bei Haushaltsstelle 88100.93210 von
    250.000 € auf nunmehr 115.490 € umgesetzt.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamt-
    deckung des Vermögenshaushaltes.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche
    Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 15.10.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung