Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004

 

 

8.         Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP)
Offenbach am Main

Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII vom 9.9.2004,
DS I (A) 716
Az: 000-0002-01/0392#0527/2004
Änderungsantrag Stv.-Vorsteher Wirsing vom 07.10.2004, DS I (A) 716/1
Az: 000-0002-01/0392#0565/2004


Beschlusslage:

DS I (A) 716/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Satzung des Kinder und Jugendparlamentes vom 15.06.2000 wird in der vom Stv.-Vorsteher vorgelegten Fassung geändert und neu beschlossen.

Die Satzung ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 716/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Satzung des Kinder und Jugendparlamentes vom 15.06.2000 wird in der vom Stv.-Vorsteher vorgelegten Fassung geändert und neu beschlossen.

DS I (A) 716

Durch Annahme der DS I (A) 716/1 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 716

Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes Offenbach wird auf Antrag des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 15.10.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung