Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004

 

 

10.      Alljährliche Wiederholung des Festes im Büsingpark
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 9.9.2004, DS I (A) 724
Az: 000-0002-01/0405#0543/2004
Änderungsantrag CDU vom 06.10.2004, DS I (A) 724/1
Az: 000-0002-01/0405#0567/2004
Ergänzungsantrag FDP vom 13.10.2004, DS I (A) 724/2
Az: 000-0002-01/0405#0573/2004

Beschlusslage:

DS I (A) 724

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welchem Rahmen und unter welcher Bezeichnung alljährlich ein Fest im Büsingpark durchgeführt werden kann.

In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert sicherzustellen, dass entstehende Sachkosten zur Durchführung des Festes nicht zu Lasten der Stadt gehen, sondern möglichst von Sponsoren getragen werden.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 724/2

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten, ob der Park für Veranstaltungen im Rahmen des Kultursommers genutzt werden kann und welche Veranstaltungen sich besonders eignen.


DS I (A) 724/1
Herr Stv. Hammann (CDU) erklärt im Namen seiner Fraktion den Änderungsantrag
DS I (A) 724/1 zu einem Ergänzungsantrag.

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Absatz 2 des Ursprungsantrages wird durch folgende Formulierung ergänzt:

„Es ist durch ein Finanzierungskonzept des Magistrates sicherzustellen, dass für die Stadt Offenbach keine Kosten entstehen."








DS I (A) 724
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welchem Rahmen und unter welcher Bezeichnung alljährlich ein Fest im Büsingpark durchgeführt werden kann.

In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert sicherzustellen, dass entstehende Sachkosten zur Durchführung des Festes nicht zu Lasten der Stadt gehen, sondern möglichst von Sponsoren getragen werden.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 15.10.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung