Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.10.2004

Eing. Dat. 13.10.2004

 

Nr. 737/1

 

 

Fassadensanierung an der stadteigenen Liegenschaft Mathildenstraße 1,

Offenbach am Main
hier: Projektbeschluss
Ergänzungsantrag CDU vom 13.10.2004, DS I (A) 737/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ursprungsantrag wird um folgenden Punkt ergänzt:


6. Der Magistrat wird verpflichtet sicherzustellen, dass keine weiteren Mittel für die Fassadensanierung der stadteigenen Liegenschaft Mathildenstraße 1 verausgabt werden, als der zur Verfügung gestellte Betrag von 830.000 Euro.


Begründung:

Die antragstellende Fraktion möchte mit dem Ergänzungsantrag erreichen, dass die Fassadensanierung an der stadteigenen Liegenschaft Mathildenstraße 1 der Höhe nach begrenzt wird. Mit dieser „Deckelung“ soll erreicht werden, dass ein in Offenbach oft zu beobachtender Automatismus einsetzt, nachdem die ursprünglich veranschlagten Kosten am Ende einer Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme wesentlich höher liegen. Die finanzielle Situation der Stadt Offenbach lässt es im Grunde genommen nicht zu, eine solch teure Fassadensanierung zu finanzieren. Da die Notwendigkeit dieser Sanierungsmaßnahme jedoch unumstritten ist, muss wenigstens sichergestellt werden, dass bei der Planung und Ausführung dieser Sanierungsmaßnahme eine Kostensteigerung ausgeschlossen ist.