Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004
11. Wirtschaftsplan 2005 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 346/04 vom 13.10.2004, DS I (A) 748
Az: 000-0002-01/0432#0580/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das
Geschäftsjahr 2005, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von EUR 137.631.000,- und bei den Erträgen in
Höhe von EUR 137.650.000,- mit einem positiven Ergebnis in Höhe von
EUR 19.000,- abschließt und im
1.2 Vermögensplan
ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 16,74 Mio.
abschließt,
sowie die dazugehörende
1.3 Stellenübersicht
und der
1.4 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.
Darüber hinaus wird beschlossen:
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2005 zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf EUR 33 Mio. festgesetzt.
3. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2005 des Klinikums Offenbach erfolgt
entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April 1981, in
der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Hessen, Teil I – 9. Dezember 1991 – 354 ff.) in Verbindung mit den §§
14 und 15 der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.12.2001
mit letzten Änderungen vom 23.12.2002.
4. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2005 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
EUR 10 Mio. festgesetzt.
5. Der Gewinn aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2005 ist auf neue
Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 19.11.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung