Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004
22. Ausgliederungsvertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 380/04 vom 3.11.2004, DS I (A) 761
Az: 000-0002-01/0444#0592/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main vom 08.07.2004 zu DS l (A) 683, 683/1, schließt die Stadt
Offenbach, handelnd für ihr Sondervermögen Eigenbetrieb Klinikum Offenbach am
Main, einen notariellen Ausgliederungsvertrag mit der Klinikum Offenbach GmbH,
mit welchem alle dem Eigenbetrieb zugeordneten Gegenstände des Aktivver-
mögens (insbesondere Anlagen und Ausstattungen, Vorräte, Forderungen
und Grundstücke), alle dem Eigenbetrieb zugeordneten Verbindlichkeiten und alle
mit dem Eigenbetrieb bestehenden Vertragsverhältnisse, insbesondere die
Arbeitsverhältnisse, auf die Klinikum Offenbach GmbH ohne Abwicklung als
Gesamtheit, übertragen werden.
2. Die Stadt Offenbach erhält als Gegenleistung einen dem Wert des Eigenbetriebes
entsprechenden (weiteren) Geschäftsanteil an der zu 100 % im städtischen
Eigentum stehenden Klinikum Offenbach GmbH.
Zu diesem Zweck ist im Zuge der Ausgliederung bei der Klinikum Offenbach
GmbH eine Sachkapitalerhöhung vorzunehmen. Dabei wird der weitere
Geschäftsanteil in Höhe des von den Wirtschaftsprüfern zu bestimmenden Wertes
des Eigenbetriebes gebildet und die Stadt Offenbach zur Übernahme dieses
Geschäftsanteils, gegen Einbringung des Eigenbetriebes in die Klinikum
Offenbach GmbH, zugelassen.
3. Ausgliederungsstichtag ist der 01.01.2005. Die Bilanz des Eigenbetriebes Klinikum
Offenbach am Main per 31.12.2004 ist als Ausgliederungsbilanz der Aus-
gliederung zugrunde zu legen.
4. Der Magistrat, handelnd für die Stadt Offenbach auch als alleinige Gesellschafterin
der Klinikum Offenbach GmbH, wird beauftragt, die zur Durchführung der Aus-
gliederung erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der
Klinikum Offenbach GmbH zu fassen und sonstigen Erklärungen abzugeben, die
diesem Ziel dienlich sind, insbesondere auf Ausgliederungsbericht und Aus-
gliederungsprüfung sowie eine Klage gegen die Ausgliederung zu verzichten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 19.11.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung