Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 – 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2004                                                                                                            Eing. Dat. 11.11.2004 Nr. 729/1 Kosteneinsparung durch Erneuerbare Energien Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 11.11.2004, DS I (A) 729/1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt: 1. Bei allen künftigen öffentlichen Baumaßnahmen (vor allem Neubauten oder wesentlichen     Umbauten, der Erneuerung von Heizsystemen und Dächern), die Verwendung von     Solarthermie-Anlagen und Fotovoltaikanlagen oder auch andere Formen erneuerbarer     Energien nach maximal möglichen baulichen Aspekten zu berücksichtigen. Der Bezug     von zertifiziertem Ökostrom ist insbesondere dann vorzusehen, falls eine Fotovoltaik-     Anlage nicht sinnvoll installierbar ist. 2. Die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energiegewinnung ergibt sich langfristig.     Sämtliche Fördermaßnahmen seitens Bund und Land sind auszuschöpfen. Eine     Kostenminimierung der Stadt ergibt sich auch durch Contracting,     Bürgerbeteiligungsmodelle, Abschreibungen, Kooperationen. Der Magistrat muss Sorge     dafür tragen, dass die eintretenden langfristigen Einsparungen oder     Einspeisevergütungen zur Unterhaltung und weiteren Förderung genutzt werden. 3. Sofern städtebauliche Gründe (nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB) vorliegen, ist in künftigen     Bebauungsplänen die hauptsächliche Verwendung erneuerbarer Energien sowie     Energiespar- und Effizienzmaßnahmen mit Vorgaben als textliche Festsetzungen zu     berücksichtigen. Dazu wird ein Energiekonzept erstellt, in dem auf der Grundlage einer     Abschätzung des zukünftigen Energiebedarfs der Gebäude (Wärme, Strom), dem Niveau     des Wärmedämmstandards, dem Niveau der Stromeffizienz der vorgesehenen     Installationen eine Optimierung und Senkung der damit verbundenen     Umweltauswirkungen durchgeführt wird. 4. Bei notwendiger Ergänzung der erneuerbaren Energien, z.B. einer solarthermischen     Anlage, ist in B-Plangebieten sowie bei öffentlichen Baumaßnahmen lediglich zuzulassen:     a) kraft-wärmegekoppelte Anlagen wie Blockheizkraftwerke (BHKWS) in         Nahwärmenetzen,     b) die Versorgung durch Fernwärme, vorzugsweise ebenfalls auf der Basis von Erdgas,         auf dessen Einsatz durch Umstellung des EVO-Kraftwerks langfristig hingewirkt werden         soll.     c) vorzugsweise Anlagen auf der Basis von erneuerbaren Energien und Erdgas, auf         deren Einsatz im Falle der Fernwärme durch Umstellung des EVO-Kraftwerks         hingewiesen werden soll. 5. Ein möglicher Erlös aus dem Verkauf von Emissionsrechten der EVO z.B. durch die     Umstellung von Kohle auf Erdgas, soll den Magistrat dazu veranlassen sich bei der EVO     für die Unterhaltung und zur weiteren Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien     in der Stadt Offenbach einzusetzen. 6. Gebäude in ökologisch fortschrittlicher Bauweise (z.B. Passivbauweise) sind von     vorgenannten Bestimmungen ausgenommen. Begründung:

 

Erneuerbare Energien stellen die zuverlässigste und die langfristig nachhaltigste Form der Energiegewinnung dar. Alle Formen der erneuerbaren Energienutzung sollten auf Ergänzung zur primär betrachteten Solartechnik geprüft werden. Der Einsatz von zertifiziertem Ökostrom (aus Erdwärme-, Wind-, Sonnen-, Wasser-, Biomasse- und teilweise Kraftwärme-Kopplungs-Energie) ist eine weitere Möglichkeit auch bei vom Standort her schwieriger Situation erneuerbare Energien angemessen zu berücksichtigen. Von einer Kostensenkung für den kommunalen Haushalt und private Bauträger kann langfristig ausgegangen werden, insbesondere im Hinblick auf steigende Energiepreise bei begrenzten Rohstoffen (Erdöl). Die aufgezeigten Maßnahmen sind vor allem durch den Klimawandel, jüngste Katastrophenmeldungen und teils willkürliche Preisanhebungen auf dem Energiemarkt als auch durch eine Begrenzung der fossilen Rohstoffreserven und der daraus folgenden Probleme geboten. Die Stadt Offenbach wird im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses ihrer Vorbildfunktion als Kommune und Mitglied im Städtenetzwerk des Klima-Bündnis gerecht.

 

Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der erneuerbaren Energien ergeben sich aus der Luftreinhaltung, dem globalen Klimaschutz sowie aus städtebaulichen Gründen wie Luftbelastung, häufige Inversionswetterlagen oder windschwache Gebiete.