Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.11.2004

Eing. Dat. 15.11.2004

 

Nr. 744/1

 

 

 

Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main
Antrag Stv.-Vorsteher Wirsing vom 15.11.2004, DS I (A) 744/1


Die Drucksache I (A) 744 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament mit finanziellen und personellen Ressourcen.“

In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und folgender
Satz neu eingefügt: „Diese(r) hat Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht.“



Begründung:

 

Die Notwendigkeit zur Änderung der Satzung für das Jugendamt ergibt sich
aus der von der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004 (DS I (A) 716/1) beschlossenen Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments.

Die in DS I (A) 744 diesbezüglich vorgeschlagenen Formulierungen beziehen sich jedoch auf den, von der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung abweichenden, ursprünglichen Antrag des Jugendhilfeausschusses
(DS I (A) 716).

Um eine Angleichung der Satzung für das Jugendamt an die neue Satzung
des Kinder- und Jugendparlamentes sicherzustellen, bedarf es somit der vorgeschlagenen Änderungen.

 

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen sind der nachfolgenden Synopse zu entnehmen:

 

 

 

 

 

 

Bisherige Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main

Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main

(DS I (A) 744)

Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main

(Änderungsantrag
Stv.-Vorsteher Wirsing)

§ 1

§ 1

§ 1

 

3. Das Jugendamt unterstützt
    das Kinder- und
    Jugendparlament im
    Rahmen seiner finanziellen
    und personellen
    Ressourcen.

3. Das Jugendamt unterstützt
    das Kinder- und
    Jugendparlament
    mit finanziellen und
    personellen Ressourcen

§ 2

§ 2

§ 2

3. Als beratende Mitglieder   
    entsenden in den
    Jugendhilfeausschuss:

 

(…)

 

k) das Kinder- und
    Jugendparlament eine  
    Vertreterin oder einen
    Vertreter,

 

(…)

3. Als beratende Mitglieder
    entsenden in den
    Jugendhilfeausschuss:

 

(…)

 

k) das Kinder- und
    Jugendparlament eine
    Vertreterin oder einen
    Vertreter. Dieser
    hat Antragsrecht,

 

(…)

3. Als beratende Mitglieder
    entsenden in den
    Jugendhilfeausschuss:

 

(…)

 

k) das Kinder- und
    Jugendparlament eine
    Vertreterin oder einen
    Vertreter. Diese(r)
    hat Antrags-, Anhörungs-
    Vorschlags-  und
    Rederecht.

 

(…)