Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004


7.         Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main
Antrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 7.10.2004, DS I (A) 744
Az: 000-0002-01/0428#0576/2004
Änderungsantrag Stv.-Vorsteher Wirsing vom 15.11.2004, DS I (A) 744/1
Az: 000-0002-01/0428#0605/2004

Beschlusslage:

DS I (A) 744/1 und DS I (A) 744

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die §§ 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.03.2000 werden wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 2 werden folgende Absätze 3 und 4 neu eingefügt:
    § 1 Abs. 3 „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament mit
    finanziellen und personellen Ressourcen.“

    § 1 Abs. 4: „Das Jugendamt kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben über
    den Vorstand an das Kinder- und Jugendparlament wenden.“

2. In § 2 Ziff. 3 c wird die Bezeichnung „Arbeitsamt“ in die Bezeichnung „Die
    Agentur für Arbeit“ geändert.

3. In § 2 Ziff. 3 d wird der Satzteil „und die DAG je“ gestrichen.

4. In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und
    folgender Satz neu eingefügt: „Diese(r) hat Antrags-, Anhörungs-,
    Vorschlags- und Rederecht.“

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 744/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament mit finanziellen und personellen Ressourcen.“

In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und folgender
Satz neu eingefügt: „Diese(r) hat Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht.“

DS I (A) 744 (in der geänderte Fassung)

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die §§ 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.03.2000 werden wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 2 werden folgende Absätze 3 und 4 neu eingefügt:
    § 1 Abs. 3 „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament mit
    finanziellen und personellen Ressourcen.“

    § 1 Abs. 4: „Das Jugendamt kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben über
    den Vorstand an das Kinder- und Jugendparlament wenden.“

2. In § 2 Ziff. 3 c wird die Bezeichnung „Arbeitsamt“ in die Bezeichnung „Die
    Agentur für Arbeit“ geändert.

3. In § 2 Ziff. 3 d wird der Satzteil „und die DAG je“ gestrichen.

4. In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und
    folgender Satz neu eingefügt: „Diese(r) hat Antrags-, Anhörungs-,
    Vorschlags- und Rederecht.“

DS I (A) 744 (alt)

Die §§ 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.03.2000 werden wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 2 werden folgende Absätze 3 und 4 neu eingefügt:

    § 1 Abs. 3: „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament im
    Rahmen seiner finanziellen und personellen Ressourcen.“

    § 1 Abs. 4: „Das Jugendamt kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben über den
    Vorstand an das Kinder- und Jugendparlament wenden.“

2. In § 2 Ziff. 3 c wird die Bezeichnung „Arbeitsamt“ in die Bezeichnung „Die Agentur für
    Arbeit“ geändert.

3. In § 2 Ziff. 3 d wird der Satzteil „und die DAG je“ gestrichen.

4. In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und folgender Satz
    neu eingefügt: „Dieser hat Antragsrecht,“

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.11.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung