Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2004
Eing. Dat. 23.09.2004
Nr. 750
Dez.: I (20)
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005
Antrag Magistratsvorlage Nr. 299/04 vom 22.09.2004, DS I (A) 750
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) die Haushaltssatzung 2005 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2005
und der Stellenplan für das Jahr 2005 festgesetzt.
b) das beigefügte Investitionsprogramm 2005 für die Jahre 2005 bis 2008 wird
beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordneten-versammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 HGO i.V. mit § 2 GemHVO), ein.
Einzelbeschlüsse zum Haushalts- und Stellenplan müssen dem Satzungsbeschluss vorausgehen, um in der Haushaltssatzung ihren Niederschlag zu finden und um Rechtskraft zu erlangen.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.