Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2004

Eing. Dat. 23.09.2004

 

Nr. 750

 

Dez.: I (20)

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005
Antrag Magistratsvorlage Nr. 299/04 vom 22.09.2004, DS I (A) 750

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) die Haushaltssatzung 2005 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2005
    und der Stellenplan für das Jahr 2005 festgesetzt.

b) das beigefügte Investitionsprogramm 2005 für die Jahre 2005 bis 2008 wird
     beschlossen
und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen


Begründung:

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordneten-versammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 HGO i.V. mit § 2 GemHVO), ein.

Einzelbeschlüsse zum Haushalts- und Stellenplan müssen dem Satzungsbeschluss vorausgehen, um in der Haushaltssatzung ihren Niederschlag zu finden und um Rechtskraft zu erlangen.

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.