Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004



16.      Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 mit der Bezeichnung "Parkhaus Klinikum Offenbach, Sprendlinger Landstraße"
hier: 1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 367/04 vom 27.10.2004, DS I (A) 754
Az: 000-0002-01/0437#0585/2004
Ergänzungsantrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 16.11.2004,
DS I (A) 754/1
Az: 000-0002-01/0437#0608/2004


Beschlusslage:

DS I (A) 754 und DS I (A) 754/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7,
    ist für
eine Teilfläche des Klinikums Offenbach, FIst.-Nr. 266/14 und zweier
    Teilflächen der Straßenflurstücke der Sprendlinger Landstraße, Flst.-Nrn.
    531/2 und 526/1, ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.
   
Vorhabenträger ist das Klinikum Offenbach.

   
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 soll das
    Pla
nungsrecht für den Bau eines neuen Park­hauses für das Klinikum
    Offenbach, einschließlich der notwendigen verkehrlichen Erschließung,
    geschaffen werden.

2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt:

   
im Norden: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 82,73m, gebildet
    durch die südliche Gebäudefassade der psychiatri
schen Klinik (Bauteil E) und
    deren geradli
nige Verlängerung nach Westen bis zur Sprendlinger Landsraße,

   
im Osten: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 89,91m, gebildet
    durch den nordwestlichen Abschluss des derzeiti
gen Klinikhauptgebäudes
    (Bauteil Z, Anbau
Neurochirugie) und deren geradlinige Verlängerung nach
    Norden bis zur südlichen
Gebäudefassade der psychiatrischen Klinik,

   
im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Gem. Offenbach, Flur
    7,
Flst.-Nr. 311/2, Liegenschaft Sprendlinger Ldstr. 38; Flst.-Nr. 310,
    Liegenschaft Früh
lingsaustr. 8 und Flst.-Nr. 308/1, Liegenschaft
    Frühlingsaustr. 10 sowie der geradli
nigen Verlängerung der nördlichen Grenze
   
des Flurstücks Nr. 308/1 nach Osten bis zum nordwestlichen Abschluss des
    derzeitigen Klinikhauptgebäudes (Bauteil Z, Anbau Neurochirugie).

   
Zum Plangebiet gehört ebenfalls ein Abschnitt der Sprendlinger Landstraße,
    begrenzt im Norden durch die südliche Ein
mündung des Isenburgringes in die
    Sprend
linger Landstraße und im Süden durch die Verbindung der nördlichen
    Begrenzung der
Geishornstraße mit der nördlichen Begrenzung der
    Frühlingsaustraße.

   
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
    (Anlage 1) dargestellt.

Im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 621 ist das nach DS I (A) 719 /1 zu erstellende integrierte Verkehrskonzept der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Außerdem ist eine großflächige Fassadenbegrünung des Parkhauses vorzusehen.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 754/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 621 ist das nach DS I (A) 719 /1 zu erstellende integrierte Verkehrskonzept der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Außerdem ist eine großflächige Fassadenbegrünung des Parkhauses vorzusehen.


DS I (A) 754

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, ist für
   
eine Teilfläche des Klinikums Offenbach, FIst.-Nr. 266/14 und zweier Teilflächen der
    Straßenflurstücke der Sprendlinger Landstraße, Flst.-Nrn. 531/2 und 526/1, ein
   
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Vorhabenträger ist das Klinikum Offenbach.

   
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 soll das
    Pla
nungsrecht für den Bau eines neuen Parkhauses für das Klinikum Offenbach,
    einschließlich der notwendigen verkehrlichen Erschließung, geschaffen werden.

2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt:

   
im Norden: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 82,73m, gebildet durch die
    südliche Gebäudefassade der psychiatri
schen Klinik (Bauteil E) und deren geradlinige
    Verlängerung nach Westen bis zur
Sprendlinger Landsraße,

   
im Osten: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 89,91m, gebildet durch den
    nordwestlichen Abschluss des derzeiti
gen Klinikhauptgebäudes (Bauteil Z, Anbau
   
Neurochirugie) und deren geradlinige Verlängerung nach Norden bis zur südlichen
   
Gebäudefassade der psychiatrischen Klinik,


   
im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Gem. Offenbach, Flur 7,
   
Flst.-Nr. 311/2, Liegenschaft Sprendlinger Ldstr. 38; Flst.-Nr. 310, Liegenschaft
    Früh
lingsaustr. 8 und Flst.-Nr. 308/1, Liegenschaft Frühlingsaustr. 10 sowie der
    geradli
nigen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 308/1 nach
    Osten bis zum nordwestlichen Abschluss des derzeitigen Klinikhauptgebäudes
    (Bauteil Z, Anbau Neurochirugie).

   
Zum Plangebiet gehört ebenfalls ein Ab­schnitt der Sprendlinger Landstraße,
    begrenzt im Norden durch die südliche Ein­
mündung des Isenburgringes in die
    Sprend
linger Landstraße und im Süden durch die Verbindung der nördlichen
    Begrenzung der
Geishornstraße mit der nördlichen Begrenzung der
    Frühlingsaustraße.

   
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug (Anlage 1)
    dargestellt.




 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.11.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung