Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.04

Eing. Dat. 18.11.04

 

Nr. 770

 

Dez.: I (30)

 

Flughafen Frankfurt/Main Normenkontrollverfahren ./. Regionalplan Südhessen 2000; neu genehmigt durch die Hessische Landesregierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/04 vom 17.11.2004, DS I (A) 770

 


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Normenkontrollklage vor dem Hessischen
    Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit dem Ziel der Ungültigkeitserklärung des
    Regionalen Raumordnungsplans Südhessen 2000 in der Fassung der Genehmigung
    der Landesregierung vom 23. August 2004, soweit es die Vorschriften Ziff. 5.2.-2
    („Siedlungsbeschränkungsbereiche") und Ziff. 7.4-1 („Kapazitätserweiterung des
    bestehenden Start- und Landebahnsystems für den Flughafen Frankfurt/Main")
    betrifft.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 4.000,00 € stehen unter der Haus-
    haltsstelle 02300.65530 (=Beratungs-/Gerichtskosten Rhein/Main Flughafen) im
   Jahre 2004 und Folgejahre zur Verfügung.

Begründung:

Die Stadt Offenbach wendet sich (erneut) gegen den Regionalplan Südhessen 2000. Dieser Plan ist ursprünglich bereits im November 2000 durch die Landesregierung genehmigt worden (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 2001,

S. 641 ff.).

 

Die dagegen angestrengten Normenkontrollverfahren, u. a. auch von der Stadt Offenbach (vgl. dazu näher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, Drucksachen l (A) 218) waren im Ergebnis erfolgreich; der Regionalplan Südhessen 2000 in der Fassung der Genehmigung vom 14. November 2000 wurde für nichtig erklärt.

 

Mit Beschluss vom 23. August 2004 hat die Landesregierung daraufhin diesen Plan neu genehmigt (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 13. September 2004, S. 2937 ff.).

 

Auch der neu genehmigte Regionalplan verletzt die Stadt Offenbach in ihren Selbstverwaltungsrechten, hier speziell in ihrem Planungsrecht. Die Stadt rügt - zusammenfassend - insbesondere, dass sie in dem Verfahren der Aufstellung des Regionalplans nicht gehört wurde; außerdem rügt sie die Verletzung des Abwägungsgebots. Im Einzelnen wird auf den beigefügten Entwurf des Normenkontrollantrags unseres Fachanwaltes Dr. Geulen verwiesen.

 

Anlagen: 1. Normenkontrollantrag 2. Regionalplan