Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9.12.2004
7. Flughafen Frankfurt/Main Normenkontrollverfahren ./. Regionalplan Südhessen 2000; neu genehmigt durch die Hessische Landesregierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/04 vom 17.11.2004, DS I (A) 770
Az: 000-0002-01/0455#0614/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Normenkontrollklage vor dem
Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit dem Ziel der
Ungültigkeitserklärung des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen
2000 in der Fassung der Genehmigung der Landesregierung vom 23. August
2004, soweit es die Vorschriften Ziff. 5.2.-2 („Siedlungsbeschränkungs-
bereiche") und Ziff. 7.4-1 („Kapazitätserweiterung des bestehenden Start-
und Landebahnsystems für den Flughafen Frankfurt/Main") betrifft.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 4.000,00 € stehen unter der
Haushaltsstelle 02300.65530 (=Beratungs-/Gerichtskosten Rhein/Main
Flughafen) im Jahre 2004 und Folgejahre zur Verfügung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 10.12.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung