Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9.12.2004
5. Schadstoffbelastung in der Luft des Rhein-Main-Gebietes
Antrag FDP vom 23.10.2004, DS I (A) 753
Az: 000-0002-01/0436#0584/2004
Ergänzungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 08.12.2004,
DS I (A) 753/1
Az: 000-0002-01/0436#0644/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 753/1 und DS I (A) 753
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- welche Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub in Offenbach gemessen
wurden;
- ob es kritische Stellen gibt, an denen die ab 2010 geltenden Grenzwerte
erreicht oder überschritten werden könnten;
- ob und welchen Beitrag Offenbach zur Luftreinhaltung im Rhein-Main-Gebiet
leisten kann oder muss. „Hierbei sollen insbesondere die in Punkt 7.5 des
Entwurfes des Luftreinhalteplanes des Ballungsraumes Rhein-Main
enthaltenen relevanten Maßnahmen geprüft werden.“
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Vor Abstimmung über die DS I (A) 753 und DS I (A) 753/1 beschließt die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die negative Ausschussempfehlung des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen vom 11.11.2004 zu DS I (A) 753 aufzuheben.
DS I (A) 753/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig, den Ursprungsantrag im dritten Spiegelstrich wie folgt zu ergänzen:
„Hierbei sollen insbesondere die in Punkt 7.5 des Entwurfes des Luftreinhalteplanes des Ballungsraumes Rhein-Main enthaltenen relevanten Maßnahmen geprüft werden.“
DS I (A) 753
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- welche Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub in Offenbach gemessen wurden;
- ob es kritische Stellen gibt, an denen die ab 2010 geltenden Grenzwerte erreicht
oder überschritten werden könnten;
- ob und welchen Beitrag Offenbach zur Luftreinhaltung im Rhein-Main-Gebiet
leisten kann oder muss.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 10.12.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung