Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 16.03.2005

Eing. Dat. 09.03.2005

 

Nr. 677/123

 

Dez.: III (Umweltamt)

 

 

„Strom aus erneuerbaren Energien für Offenbach"
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2004, DS I (A) 677
dazu: Magistratsvorlage Nr. 065/05 vom 09.03.2005


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.06.2004 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie durch Nutzung vorhandener und zu schaffender Energieeinsparpotentiale in städtischen Einrichtungen, Gesellschaften, Tochtergesellschaften und Betrieben mit überwiegend städtischer Beteiligung sowie Ämtern und Behörden und für die Beleuchtung öffentlicher Straßen und Plätze bis zum Jahr 2010 der Einsatz von mindestens 50% Strom aus erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Wasser, Erdwärme, Biomasse) erreicht werden kann, ohne dass der Stadt dabei Mehrkosten entstehen. Dazu sind mit der EVO und anderen möglichen Partnern entsprechende Gespräche zu führen. Gegebenenfalls ist eine Ausschreibung des Ökostromkontingentes zur Ermittlung von Preisvorteilen vorzunehmen.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

Der regenerative Anteil im Strom-Mix aus Bezügen über die Strombörse beträgt au-genblicklich rund 7 %. Zusammen mit der Strom-Eigenerzeugung der EVO aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie den derzeit 58 Fotovoltaikanlagen im Verteilernetz der EVO beträgt der regenerative Anteil derzeit insgesamt ca. 15 %.

Um das Ziel der 50 % ÖKO-Stromdeckung zu erreichen, wäre ein weiterer Anteil in Höhe von 35 % des Gesamtverbrauches aus zusätzlichen regenerativen Quellen zu decken.

Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Preisaufschlages für Ökostrom in der Größenordnung zwischen 0,5 und 2 Cent pro Kilowattstunde müssten zur Kom-pensation erhöhter Energieausgaben für einen 50-prozentigen Ökostromanteil
beispielsweise bei den Einrichtungen der Stadtverwaltung cirka 15 - 18% des Energieverbrauches eingespart werden; dies entspricht einem Betrag in Höhe von rund 16.000 €.

 

Einsparpotenziale im Energieverbrauch können nachhaltig nur über ein erfolgreiches Energiemanagement in Verbindung mit Energiecontrolling verwirklicht werden - das heißt zeitnahe Erfassung des Verbrauchs von Heizenergie, Strom und Wasser, Aus-wertung durch Vergleiche mit spezifischen Werten des gleichen Gebäudes in den Vorjahren oder mit Werten vergleichbarer Gebäude.

 

Im Einzelnen zeichnen folgende Maßnahmen ein erforderliches, nachhaltiges Ener-gie-Management aus:

 

  • Erstellung übergeordneter und langfristig verbindlicher Leitlinien zur Beschaf-
    fung von Gütern und Anlagen für die Kommune mit einer Definition hinsichtlich Energieeffizienz und Bevorzugung regenerativer Energiequellen. Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Ausrichtung der Beschaffung auf nachhaltige Bewirtschaftung aller Güter und Schaffung geeigneter Entscheidungsgrundlagen.

 

  • Dokumentation der Prozessentwicklung in Energieberichten, die gleichzeitig
    als wesentliches Steuerungsinstrument dienen mit der Zielsetzung, Zielvorga-
    ben für die Zukunft zu erstellen und Kostentransparenz zu schaffen (Fortlau-
    fende Bilanzierung und Energiecontrolling).

 

  • Erstellung strategischer Sanierungspläne für Liegenschaften, die eine effi-
    zienzorientierte Planung und Beschaffung ermöglichen. Sie gewährleisten,
    dass bei geplanten und notwendigen Sanierungen, Um- und Neubauten, wie
    beispielsweise bei der anstehenden Rathaussanierung, das Thema Effizienz
    von Anfang an beachtet wird und vorhandene Einsparpotenziale besser er-
    kannt werden.

 

  • Einbindung der Lokalen Agenda und anderer interessierter Gruppen aus der
    Bevölkerung. Dies dient der Verankerung von Energiebewusstsein und Akzeptanz in der Bevölkerung und trägt somit dazu bei, die Umsetzung von geplanten Maßnahmen zu sichern.

 

  • Beauftragung einer hauptverantwortlichen Leitungsstelle, welche die o.a. Auf-
    gaben inhaltlich begleitet und als Ansprechpartner für Ämter und städtische
    Gesellschaften gilt. Ziel hiervon ist eine Verstetigung des Optimierungspro-
    zesses, so dass energiepolitisch langfristig gearbeitet werden kann.

 

Daneben bezieht ein derartiger integraler Ansatz folgende Aspekte mit ein:

 

  • Nutzerberatung, energieorientiertes Betreiben
  • Nutzung innovativer Finanzierungstechniken

 

Da der integrale Ansatz auch Wärme- und Wasserverbrauch berücksichtigt, trägt er am effizientesten zur Ermittlung von Möglichkeiten zur Kostenminimierung für die Kommune bei.

 

Gleichzeitig sind in diesem Konzept auch bereits laufende Energiesparmaßnahmen und deren Fortführung zu berücksichtigen; beispielsweise der Einsatz von energie-sparenden Leuchtmitteln bei neu errichteten Verkehrssignalanlagen sowie bei der Straßenbeleuchtung (während ein Austausch von Leuchtmitteln bei bestehenden Anlagen bislang aufgrund des technischen Aufwandes aus Kostengründen nicht durchgeführt wird).

 

In Kommunen, die auf dem oben beschriebenen Wege bereits Einsparpotenziale aktiviert haben, konnte auf diese Weise der Energieverbrauch um bis zu 30% ge-senkt werden, so dass der für Offenbach errechnete Wert von 15 - 18% als realis-tisch zu bewerten ist.

 

Nach eigener Aussage ist der Stromprovider von Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften, die EVO AG, in der Lage, für die Kommune Offenbach im Bereich Energiemanagementmaßnahmen tätig zu werden. Flankierende Maßnahmen im administrativen Bereich oder eine Ausweitung der Energiecontrolling-Tätigkeiten sind ebenso möglich.

 

In diesem Zusammenhang könnte auch eruiert werden, inwieweit der vermehrte Einsatz von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in die Umstellung des städtischen Energieverbrauches auf einen 50-prozentigen Ökostrom-Anteil einfließen kann. Hier wäre die EVO nach eigener Aussage in der Lage, über das Finanzie­rungsinstrument Contracting entsprechende Anlagen zu installieren und zu betreiben und damit einen zusätzlichen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten.

 

Da die Einrichtung eines kommunalen Energiemanagements als Voraussetzung für die Realisierung langfristiger Einspareffekte und insbesondere die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, sind zu-nächst Mehrausgaben für den kommunalen Haushalt einzuplanen, bevor ein erster Einspareffekt zur Kompensation des erhöhten Öko-Strompreises eintritt.

 

Vor diesem Hintergrund kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende Aus-sage zu der im Antragstenor genannten Zeitspanne (bis 2010) getroffen werden; jedoch wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand für die Realisierung einer 100-prozentigen Kompensation der Mehrausgaben ein längerer Zeitraum erwartet.