Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 28.04.2005

Eing. Dat. 21.04.2005

 

Nr. 768/130

 

Dez.:III

 

 

Verkehrsberuhigung Rumpenheim
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.11.2004, DS I (A) 768
dazu: Magistratsvorlage Nr. 116/05 vom 20.04.2005


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.11.2004 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verkehrskommission zu prüfen und zu berichten, welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Rum-penheimer bzw. Bürgeler Straße zwischen Kurhessenstraße und Anhalter Straße umgesetzt werden können.


Hierzu berichtet der Magistrat:

Die Rumpenheimer und Bürgeler Straße sind klassifizierte Straßen und gehören zum Hauptstraßennetz der Stadt Offenbach. Sie dienen in erster Linie dem Ziel- und Quellverkehr der Ortsteile Bürgel und Rumpenheim. Bei Geschwindigkeits-messungen wurde festgestellt, dass sich rund 85% der Autofahrer an die vorgegebene Geschwindigkeit von 50 km/h halten, und dass es sich um Bereiche handelt, die als unkritisch bezeichnet werden können.

Dennoch hat die Verkehrskommission in ihrer Sitzung am 22.03.2005 über mögliche Maßnahmen in den genannten Straßenabschnitten beraten. Dabei wurden folgende Lösungsmöglichkeiten diskutiert:

 

·                Eine zusätzliche Überquerungshilfe in Höhe der Häuser-Nr. 48 - 49 in der Bürgeler Straße im Bereich der Bushaltestellen.

 

·                Die vorhandenen Baumreihen könnten um Neupflanzungen im Bereich des Seitenstreifens vor dem Parkplatz des Marktes ergänzt werden. Das würde den Straßenraum optisch einengen.

 

·                Die vorhandenen Radwege sollten auf das „normale" Maß von 1,50 Meter ver-
breitert werden. Eine entsprechend optisch hervorstechende Markierung der Radfahrstreifen würde auch zu einer Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.




Die Empfehlung der Verkehrskommission nach der Diskussion ist folgende:

 

·                Das Pflanzen von einigen zusätzlichen Bäumen im Seiten- und Parkstreifen ist zu befürworten.

·                Eine neue Markierung der Radwege sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, denn die vorhandene Markierung ist noch ausreichend. Den Zeitpunkt zur Umsetzung dieser Maßnahme bestimmt einerseits die Priorität dieser Maßnahme aus der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes, andererseits die Haushaltsplanung.

·                Auf eine zusätzliche Überquerungshilfe kann derzeit verzichtet werden.