Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 28.04.2005

Eing. Dat. 21.04.2005

 

Nr. 753/131

 

Dez.: III (Umweltamt)

 

 

Schadstoffbelastung in der Luft des Rhein-Main-Gebietes
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2004, DS I (A) 753/1
und DS I (A) 753
dazu: Magistratsvorlage Nr. 117/05 vom 20.04.2005


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.12.2004 folgenden Beschluss gefasst:

der Magistrat möge prüfen und berichten:

-               welche Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub in Offenbach gemessen wurden;

-               ob es kritische Stellen gibt, an denen die ab 2010 geltenden Grenzwerte erreicht
oder überschritten werden könnten;

-               ob und welchen Beitrag Offenbach zur Luftreinhaltung im Rhein-Main-Gebiet leisten kann oder muss. Hierbei sollten insbesondere die im Punkt 7. 5 des Entwurfes des Luftreinhalteplanes Ballungsraum Rhein-Main enthaltenen relevanten Maßnahmen geprüft werden.


Der Magistrat berichtet wie folgt:

 

-               Die in Offenbach an der Luftmessstation Hospitalstraße für das Jahr 2002 ermittelten Jahresmittelwerte betragen laut Entwurf des Luftreinhalteplanes Ballungsraum Rhein-Main für Stickstoffdioxid 38 µg/m³, für Feinstaub rund 27 µg/m³. Aktuelle Jahresmittelwerte für das Jahr 2004 sind seit kurzem auf der Internetseite der HLUG abrufbar (36 µg/m³ und 25 µg/m³).

Diese Daten repräsentieren, weil die Hospitalstraße verkehrsfern liegt, in erster Linie die generelle Hintergrundbelastung des Ballungsraumes Rhein-Main. Für die verkehrsintensive Waldstraße wurde des Weiteren im Luftreinhalteplan (auf der Basis der Werte in der Hospitalstraße und anhand von Kfz-Zahlen) mittels Ausbreitungsrechnung die zusätzliche Belastung durch den Verkehr berechnet. Aufgrund dieser zusätzlichen Emissionen erhöht sich in der Waldstraße der Jahresmittelwert 2002 für Stickstoffdioxid auf rund 55 µg/m³ (Grenzwert 2002: 56 Mg/m³), der für Feinstaub auf rund 30 µg/m³ (Grenzwert 2002: 44, 8 µg/m³).



-               Kritische Stellen, an denen die ab 2010 geltenden Grenzwerte erreicht oder überschritten werden könnten, sind (wie durch das o.g. Beispiel belegt) so genannte Straßenschluchten, an denen der Luftaustausch eingeschränkt ist und/oder verkehrsintensive Straßen wie die Waldstraße. Mit Grenzwertüber-schreitungen ab 2010 ist zu rechnen. Weitere verkehrsintensive Straßen wie z. B. die Untere Grenzstraße oder die Sprendlinger Landstraße wurden in die Betrachtungen des Luftreinhalteplan-Entwurfes jedoch noch nicht einbezogen. Bei den genannten Straßen könnte es ebenso zu Grenzwert-Überschreitungen kommen.

Da die Datenbasis aus dem Luftreinhalteplan für genauere Prognosen bis 2010 nicht ausreicht (die Luftmessstation an der Hospitalstraße wurde zum Jahresende 2004 vom Land aufgegeben), hat sich die Stadt Offenbach in ihrer Stellungnahme zum Luftreinhalteplan für die Einrichtung einer neuen Verkehrsmessstation eingesetzt.

-               Aufgrund der jüngsten Ankündigung der hessischen Landesregierung hinsichtlich eines Aktionsprogramms mit Fahrverboten für LKW-Fahrzeuge wird die Stadt Offenbach auf die Einrichtung einer geeigneten Messstelle verstärkt bestehen.

-               Die Stadt Offenbach muss zunächst keine besonderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen und auch kurzfristig keinen gebietsbezogenen Aktionsplan aufstellen, um Grenzwertüberschreitungen zu verhindern.

Allerdings ist zu beachten, dass der Luftreinhalteplan die Belastungssituation für das Jahr 2002 widerspiegelt. In diesem Jahr wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub nicht überschritten. Die Situation kann sich jedoch ändern, wenn es aufgrund sinkender Grenzwerte in Offenbach zu Grenzwertüberschreitungen kommt und der Luftreinhalteplan fortgeschrieben wird. Aus diesem Grunde befasst sich die Stadt Offenbach bereits jetzt mit der Planung zur Minderung der Luftbelastung.

Für eine Prüfung bzw. Einleitung von geeigneten Maßnahmen wird sich in der Stadt Offenbach die Arbeitsgruppe „integriertes Verkehrsmanagement" befassen, die sich mit der Erstellung von intelligenten Verkehrsmanagement-Konzepten befasst und auch eine Prüfung bzw. Umsetzung von Maßnahmen-konzepten zur Luftreinhaltung beinhaltet.

Folgende, stellenweise auch im Luftreinhalteplan - Kap. 7. 5 (insbesondere 7.
5. 1) benannten allgemeinen Maßnahmen, sind zur Minderung der Schadstoff-belastung grundsätzlich geeignet:

·       Aus- und Nachrüstung kommunaler Dieselfahrzeuge, auch aus dem Entsor-
gungs- und Nahverkehrsbetrieb, mit Rußpartikelfiltern,

·       Ableitung des Schwerlastverkehrs aus den empfindlichen Bereichen der
Innenstadt,

·       Citylogistikkonzepte,

·       Maßnahmenbündel an Pförtnerampeln,

·       Vorgabe besonders emissionsarmer Antriebsarten bei Bestellung neuer Ver-
kehrsleistungen durch ÖPNV-Anbieter,

·       Steigerung der Attraktivität des ÖPNV-Angebotes,

·       Ausweitung von Job-Ticket-Angeboten,

·       Fernhalten von Parksuchverkehr in Innenstadtbereichen,

·       Förderung des Radverkehrs und Ausbau von Radwegen (Regionales Rad-
routennetz Rhein-Main) durch spezielle Programme, z. B. „Bike + Business",
Ausbau der kombinierten Verkehrsform „Bike + Ride".

·       Erarbeitung von Mobilitätskonzepten bei größeren Bauvorhaben, etwa dem
Klinikneubau.

Darüber hinaus können planerische Maßnahmen wie z. B. die Stadt der „kurzen Wege", die bereits an der Ursachenquelle ansetzen, bei Neuausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in Betracht gezogen werden.

Eine Auswahl von konkreten Maßnahmen im Sinne eines Prioritätenkatalogs wird jedoch erst nach Recherche von wichtigen Daten und Rahmenbedingungen erfolgen. Die Stadt Offenbach plant für die nächsten Monate dazu folgende Schritte:

·       Erfassung aller „Hot Spots" (verkehrsintensive Straßen),

·       Weitere Berechnungen oder Messungen zur aktuellen Belastung durch
Stickstoffdioxid und Feinstaub in den ermittelten Straßen,

·       Betroffenheitsanalyse (z. B. auf vorhandene sensible Nutzungen),

·       Ermittlung vorhandener Handlungspotenziale,

·       Aufstellung eines Katalogs von Bewertungskriterien (ein Kriterium ist z. B. die
Wirksamkeit bzw. das Reduktionspotenzial der Maßnahme, ein weiteres die
Kosten/Nutzen-Relation) sowie von Möglichkeiten der Kontrolle (z. B. durch
Messung der erzielten Wirkung an einer Verkehrsmessstation).

Weiterhin sollen die Erfahrungen aus dem in Kürze erstellten Aktionsplan und dem ab Herbst 2005 anlaufenden Modellprojekt der Stadt Frankfurt für die Friedberger Landstraße (mit einem konkreten Maßnahmen-Bündel wie z. B. Wirksamkeit von Pförtner-Ampeln, Optimierung der „grünen Welle", Stauverhinderung und Nass-reinigung von Straßen) genutzt werden, um ein eventuelles Offenbacher Maßnahmen-konzept zu optimieren.


Nicht zuletzt beteiligt sich die Stadt Offenbach an den Gesprächsrunden der interministeriellen Arbeitsgruppe beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, weil aufgrund der hohen Hintergrund-Belastung des Ballungsraumes nur lokale Maßnahmen alleine nicht ausreichen, die Schadstoff-belastung zu senken, sondern dazu auch regionale Planungen erforderlich sind.