9. Änderung der Honorarordnung der VHS Offenbach
Anlage zu DS I (A) 797
alte Fassung
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geänderte Fassung
(Änderungen kursiv)
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4.
Bei Maßnahmen, die im Auftrag von bzw. in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Sprachverband Deutsch für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Mainz; Hess. Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung Wiesbaden; Arbeitsverwaltung) durchgeführt werden, gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner geschlossenen Verträge. Kurse, die momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert werden, können nach Absprache mit der Amtsleitung analog der geförderten Kurse vergütet werden. Eine Gleichbehandlung der Kursleiter/innen sollte gewährleistet werden.
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4.
in der Aufzählung wird der „Sprachverband Deutsch für
ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Mainz" gestrichen
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8.
Diese Honorarordnung tritt ab dem 04.02.2002 in Kraft.
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8.
Diese Honorarordnung tritt ab sofort nach Beschlussfassung in Kraft
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