9. Änderung der Honorarordnung der VHS Offenbach
    Anlage zu DS I (A) 797

alte Fassung

 

geänderte Fassung

(Änderungen kursiv)

 

4.
Bei Ma
ßnahmen, die im Auftrag von bzw. in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Sprachverband Deutsch für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Mainz; Hess. Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung Wiesbaden; Arbeitsverwaltung) durchgeführt werden, gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner geschlossenen Verträge. Kurse, die momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert werden, können nach Absprache mit der Amtsleitung analog der geförderten Kurse vergütet werden. Eine Gleichbehandlung der Kursleiter/innen sollte gewährleistet werden.

4.
in der Aufz
ählung wird der
Sprachverband Deutsch für
ausl
ändische Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, Mainz"
gestrichen

8.
Diese Honorarordnung tritt ab dem
04.02.2002 in Kraft.

 

8.
Diese Honorarordnung tritt ab sofort nach
Beschlussfassung in Kraft