Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2005

 

12.      Gebührenverzicht bei Bürgerengagement
Antrag CDU vom 20.1.2005, DS I (A) 800
Az: 000-0002-01/0501#0661/2005
Änderungsantrag CDU vom 31.01.2005, DS I (A) 800/1
Az: 000-0002-01/0501#0669/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 800/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf die Erhebung von Verwaltungskosten für Erlaubnisse und Gestattungen aus Billigkeitserwägungen verzichtet werden kann, wenn sich sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Vereinigungen in nicht kommerzieller Absicht mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 800/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf die Erhebung von Verwaltungskosten für Erlaubnisse und Gestattungen aus Billigkeitserwägungen verzichtet werden kann, wenn sich sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Vereinigungen in nicht kommerzieller Absicht mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligen.

DS I (A) 800

Durch Annahme der DS I (A) 800/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 800:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf die Erhebung von Verwaltungskosten für Erlaubnisse und Gestattungen gegenüber Privatpersonen und nicht kommerziellen Vereinen und Vereinigungen aus Billigkeitserwägungen verzichtet werden kann, wenn diese sich mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 04.02.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung