Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2005
13. Ausbau Flughafen Frankfurt/Main Planfeststellungsverfahren
Landebahn Nordwest (NW)
hier: Stellungnahme / Einwendungen der Stadt Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 021/05 vom 19.1.2005, DS I (A) 801
Az: 000-0002-01/0503#0663/2005
Änderungsantrag CDU vom 02.02.2005, DS I (A) 801/1
Az: 000-0002-01/0503#0671/2005
Ergänzungsantrag CDU vom 03.02.2005, DSI (A) 801/1/1
Az: 000-0002-01/0503#0674/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 801/1/1 und DS I (A) 801
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
“1. Die Stadt Offenbach a. M. lehnt die Erweiterung des Flughafens Frankfurt /
Main durch das von FRAPORT beantragte Vorhaben (i.W. neue Landebahn
Nordwest und Terminal 3) ab.
Die Stadt Offenbach a. M. nimmt negativ zum beantragten Vorhaben im Plan-
feststellungsverfahren (PFV) Stellung und erhebt Einwendungen gegen das
Vorhaben (vgl. Anlage, Teil A).
2. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage dargestellte Stellungnahme /
Einwendungen (Anlage, Teil A) weiter auszudifferenzieren und zu ergänzen.
3. Die vollständigen Einwendungen bzw. die vollständige Stellungnahme sind / ist
der Stv.-Versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
4. Der Magistrat hat über die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens
auf die zurzeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee,
Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im
Hinblick auf Ent- und Belastungen bis zur übernächsten Sitzung zu be-
richten.“
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stv. Hammann (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion, den Änderungsantrag DS I (A) 801/1 in einen Ergänzungsantrag zu DS I (A) 801 mit folgendem Wortlaut zu ändern:
“Der Magistrat hat über die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens auf die zurzeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen bis zur nächsten Sitzung zu berichten“.
Herr Stv.-Vorsteher Wirsing beantragt, die Frist für die Vorlage des Berichtes bis zur übernächsten Sitzung zu verlängern.
Die antragstellende Fraktion übernimmt diesen Vorschlag.
DS I (A) 801/1/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Änderungsantrag DS I (A) 801/1 wird in einen Ergänzungsantrag zu DS I (A) 801
umgewandelt lautet wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat hat über die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens auf die zurzeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen bis zur übernächsten Sitzung zu berichten
DS I (A) 801/1
Durch Annahme der DS I (A) 801/1/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 801/1:
Ziffer 1. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Beschlussfassung über die Stellungnahme / Einwendungen der Stadt Offenbach wird zurückgestellt bis der Magistrat die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens auf die zur Zeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen geprüft, bewertet und über das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung berichtet hat“.
DS I (A) 801
Herr Stv. Münd (REP) beantragt im Namen seiner Fraktion, getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 und 3.
DS I (A) 801 Punkt 1 und 2
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
„1. Die Stadt Offenbach a. M. lehnt die Erweiterung des Flughafens Frankfurt / Main
durch das von FRAPORT beantragte Vorhaben (i.W. neue Landebahn Nordwest
und Terminal 3) ab.
Die Stadt Offenbach a. M. nimmt negativ zum beantragten Vorhaben im Plan-
feststellungsverfahren (PFV) Stellung und erhebt Einwendungen gegen das
Vorhaben (vgl. Anlage, Teil A).
2. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage dargestellte Stellungnahme /
Einwendungen (Anlage, Teil A) weiter auszudifferenzieren und zu ergänzen.
DS I (A) 801 Punkt 3
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
3. Die vollständigen Einwendungen bzw. die vollständige Stellungnahme sind / ist der
Stv.-Versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen."
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 04.02.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung