Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 08.04.2005

Eing. Dat. 07.04.2005

 

Nr. 801/126

 

Dez. II (Amt 69 – AG Flughafen)



Ausbau Flughafen Frankfurt/Main Planfeststellungsverfahren Landebahn
Nordwest (NW) hier: Stellungnahme / Einwendungen der Stadt Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2005,
        DS I (A) 801/1/1 und DS I (A) 801, Punkte 1 - 3
dazu: Magistratsvorlage Nr. 105/05 vom 06.04.2005


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.02.2005 folgenden Beschluss gefasst:

1.  Die Stadt Offenbach a. M. lehnt die Erweiterung des Flughafens Frankfurt /
     Main durch das von FRAPORT beantragte Vorhaben
(i.W. neue Landebahn
     Nordwest und Terminal 3)
ab.

    
Die Stadt Offenbach a. M. nimmt negativ zum beantragten Vorhaben im Plan-
     feststellungs
verfahren (PFV) Stellung und erhebt Einwendungen gegen das
     Vorhaben (vgl.
Anlage, Teil A).

2. 
Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage dargestellte Stellungnahme /
    
Einwendungen (Anlage, Teil A) weiter auszudifferenzieren und zu ergänzen.

3. 
Die vollständigen Einwendungen bzw. die vollständige Stellungnahme sind / ist
     der
Stv.-Versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen

(…)



Hierzu legt der Magistrat die beigefügten Einwendungen und die Stellungnahme der Stadt Offenbach a.M. zum Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen Frankfurt/Main der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vor.
Gem. § 8 Abs. 2 GO der Stv.-Versammlung werden diese als II (A) Drucksache veröffentlicht.


Begründung:

Mit Schreiben vom 14.12.2004 hat das RP Darmstadt als verfahrensführende Behörde die gemäß der gesetzlichen Vorschriften am Verfahren Beteiligten die von FRAPORT eingereichten Planfeststellungs-Unterlagen zugeleitet. Es wird dort dargelegt, dass Einwendungen bis 14 Tage nach Ablauf der öffentlichen Auslegung am 16.02.2005 (also bis zum 02.03.2005) gegen das von FRAPORT beantragte Vorhaben vorgebracht werden können. Ferner wird die Stadt Offenbach aufgefordert, bis zum 04.04.2005 eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.

Bereits mit Mag.-Beschluss vom 19.01.05 (021/05) wurden Leitsätze für die Einwendungen und die Stellungnahme der Stadt Offenbach beschlossen und diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Stv.-Beschluss vom 03.02.05 - l (A) 801 / 801/1/1).

 

Im Rahmen dieses Beschlusses hat die AG Flughafen zwischenzeitlich die Leitsätze weiter ergänzt und ausdifferenziert und die Einwendungen und die Stellungnahme entwickelt.

 

Die Einwendungen der Stadt Offenbach wurden fristgemäß zur Wahrung aller Rechte der Stadt Offenbach vom Magistrat am 02.03.2005 beim Regierungs-präsidium eingereicht.

 

Ebenso hat der Magistrat fristgemäß zum 04.04.05 eine Stellungnahme zum Vorhaben der Fraport AG als Träger öffentlicher Belange abgegeben.


Beide, Einwendungen und Stellungnahme, werden hiermit der Stv.-Vers. entsprechend Beschluss vom 03.02.05 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Stellungnahme und die Einwendungen der Stadt Offenbach bestehen insgesamt aus 12 Ordnern (Anlage).

 

Die vollständige Anlage liegt im Geschäftszimmer der Dez. IV-IX (ZG 16) und danach im Büro der Stv.-Vers. (OG 21) aus. Allen Mag.-Mitgliedern, Stv.-Fraktionen, den Mitgliedern der Ausschüsse HFB und UPB sowie dem Stv.-Büro wird jeweils 1 digitaler Satz auf CD zur Verfügung gestellt, die diejenigen Unterlagen enthalten, die der AG Flughafen in digitaler Form vorlagen (d.h. die von Bürgern übernommenen Einzeleinwendungen sind hier nicht enthalten).

 

Zusätzlich liegt im Geschäftszimmer der Dez. IV-IX und dem Stv.-Büro die aus dem allgemeinen Teil der Einwendungen entwickelte Stellungnahme aus.

 

Anlage:
Die Ordner liegen im Stv.-Büro zur Einsichtnahme aus.

Stellungnahme/Einwendungen der Stadt Offenbach a. M., (12 Ordner)

Hinweis auf die gesamte Anlage:

•     Stellungnahme                                                       (Band 1)
Einwendungen:

allgemeine Einwendungen                                   (Band 1, Seiten 1 -111,

 Teile A + B),

•     Einzeleinwendungen
(grundstücks- und einrichtungsbezogene

Einwendungen)                                                      (Band 2, lfd. Nr. 0001 - 0365,

                                Teil C1...),

•     Einzeleinwendungen
(grundstücks- und
einrichtungsbezogene
Einwendungen)
                                                       (Band 3, lfd. Nr. 0366 - 0722,

 noch Teil C1...),

•     Einzeleinwendungen
(grundstücks- und einrichtungsbezogene

Einwendungen)                                                        (Band 4, lfd. Nr. 0723 - 1119,

noch Teil C1...),

•     Einzeleinwendungen
(grundstücks- und einrichtungsbezogene

Einwendungen)                                                      (Band 5, lfd. Nr. 1120 - 1498,

noch Teil C1...),

•     Einzeleinwendungen
(grundstücks- und
einrichtungsbezogene
Einwendungen)                                                      (Band 6, lfd. Nr. 1499 - 1746,

      und Einzeleinwendungen                                      noch Teil C1

      (bezogen auf rechtskräftige B'Pläne und laufende
Planungen)                                                              lfd. Nr. 2001 -2101,

                                                                                         Teil C2),

•     übernommene allgemeine Einwendungen
und Einzeleinwendungen

der Wohnungsbaugesellschaften                       (Band 7 lfd. Nr. 3001 - 3300,

Teil C3...),

•     den übernommenen allgemeinen Einwendungen
und Einzeleinwendungen

der Wohnungsbaugesellschaften                            Band 8, lfd. Nr. 3301 - 3626,

noch Teil C3)

•     übernommene allgemeine Einwendungen
und Einzeleinwendungen der ev. Kirche,
übernommene Einwendungen der SOH
und ihrer Töchtergesellschaften

und übernommene Einzeleinwendungen

von Bürgern                                                              (Band 9, lfd. Nr. 3701 - 4700,

noch Teil C3...),

•     übernommene Einzeleinwendungen

von Bürgern                                                              (Band 10, lfd. Nr. 4701 - 5500

noch Teil C3...),

•     übernommene Einzeleinwendungen

von Bürgern                                                              (Band 11, lfd. Nr. 5501 -6199,

noch Teil C3...),

•     übernommene Einzeleinwendungen

von Bürgern                                                              (Band 12, lfd. Nr. 6200 - 6697,

noch Teil C3,
und Anlagen zu den Einwendungen
                       Teil D)

 

Verteiler CD:
14 x HFB
14 x UPB
 7 x Fraktionen
 2 x Stv.-Büro