Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 15.04.2005
Eing. Dat. 30.03.2005
Nr. 802/128
Offenbach gegen mehr Fluglärm: Kein Anspruch ohne Einspruch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2005, DS I (A) 802
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.02.2005 nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative der
Stadt Offenbach, des BUND, des Instituts zur Abwehr von Gesundheits-
gefahren durch Lärm sowie des Aktionsbündnisses gegen den Flughafen-
ausbau in Offenbach zur Information über Einspruchsmöglichkeiten gegen
den geplanten Flughafenausbau.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf,
Einspruch gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter
Flughafens zu erheben.
3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport-AG auf, bei der
Quantifizierung der Lärmbelastung Offenbachs bei der Berechnungs-
grundlage des Mediationsverfahrens zu bleiben und nicht die Belastung
Offenbachs durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage herunter-
zurechnen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Das technische System verfügt
über eine Sättigungskapazität von mindestens 900.000 Flugbewegungen pro
Jahr. Tatsächlich eingestellt werden von Fraport in den Planfeststellungs-
unterlagen jedoch nur 660.000 Flugbewegungen pro Jahr. Es ist zu
befürchten, dass diese zusätzlichen möglichen und nicht bewerteten
mindestens 240.000 Flugbewegungen pro Jahr später ohne Beteiligung der
Betroffenen realisiert werden und zusätzliche Belastungen hervorrufen.
5. Die Stadtverordnetenversammlung sieht unabhängig von allen Ausbau-
planungen ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
ohne Ausnahmen für den gesamten Flughafen als dringend notwendig an.
6. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Nach Auffassung von Fraport
sind Landungen des Großraumflugzeuges A 380 derzeit nur auf der
nördlichen Start- und Landebahn des Parallelbahnsystems zulässig und zwar
ausschließlich auf dieser Bahn. Trotzdem stellt Fraport im vorliegenden
Planfeststellungsantrag keine Landungen des Großraumflugzeuges A 380
auf dieser Bahn ein. Da das Flugzeug nach Auffassung der Fraport nur auf
dieser Bahn verkehren kann, wird dies zu einer dritten Einflugschneise über
Offenbach und damit zu zusätzlicher Fluglärmbelastung Offenbachs führen.
Die Stadt Offenbach teilt nicht die Auffassung der Fraport, dass Landungen
auf dieser Bahn derzeit zulässig sind.
Die eingegangene Antwort zum Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers Manfred Wirsing vom 04.03.2005 ist als Anlage beigefügt.
Anlage:
Schreiben FRAPORT AG