Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 15.04.2005

Eing. Dat. 30.03.2005

 

Nr. 802/128

 

 

 

Offenbach gegen mehr Fluglärm: Kein Anspruch ohne Einspruch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2005, DS I (A) 802


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.02.2005 nachfolgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative der
    Stadt Offenbach, des BUND, des Instituts zur Abwehr von Gesundheits-
    gefahren durch Lärm sowie des Aktionsbündnisses gegen den Flughafen-
    ausbau in Offenbach zur Information über Einspruchsmöglichkeiten gegen
    den geplanten Flughafenausbau. 

2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf,
    Einspruch gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter
    Flughafens zu erheben.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport-AG auf, bei der
    Quantifizierung der Lärmbelastung Offenbachs bei der Berechnungs-
    grundlage des Mediationsverfahrens zu bleiben und nicht die Belastung
    Offenbachs durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage herunter-
    zurechnen. 

4. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Das technische System verfügt
    über eine Sättigungskapazität von mindestens 900.000 Flugbewegungen pro
    Jahr. Tatsächlich eingestellt werden von Fraport in den Planfeststellungs-
    unterlagen jedoch nur 660.000 Flugbewegungen pro Jahr. Es ist zu
    befürchten, dass diese zusätzlichen möglichen und nicht bewerteten
    mindestens 240.000 Flugbewegungen pro Jahr später ohne Beteiligung der
    Betroffenen realisiert werden und zusätzliche Belastungen hervorrufen.

5. Die Stadtverordnetenversammlung sieht unabhängig von allen Ausbau-
    planungen ein generelles Nachtflugverbot zwischen  22:00 Uhr und 6:00 Uhr 
    ohne Ausnahmen für den gesamten Flughafen als dringend notwendig an.

6. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Nach Auffassung von Fraport
    sind Landungen des Großraumflugzeuges A 380  derzeit nur auf der
    nördlichen Start- und Landebahn des Parallelbahnsystems zulässig und zwar
    ausschließlich auf dieser Bahn. Trotzdem stellt Fraport im vorliegenden
    Planfeststellungsantrag keine Landungen des Großraumflugzeuges A 380
    auf dieser Bahn ein. Da das Flugzeug nach Auffassung der Fraport nur auf
    dieser Bahn verkehren kann, wird dies zu einer dritten Einflugschneise über
    Offenbach und damit zu zusätzlicher Fluglärmbelastung Offenbachs führen.
    Die Stadt Offenbach teilt nicht die Auffassung der Fraport, dass Landungen
    auf dieser Bahn derzeit zulässig sind.


Die eingegangene Antwort zum Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers Manfred Wirsing vom 04.03.2005 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Anlage:

 

Schreiben FRAPORT AG